"Bella gerant alii"
Was hat die geplante EU-Verfassung mit
Krieg zu tun?
Warum eine Volksabstimmung darüber unverzichtbar ist.
Erschienen im November 2004 auf
den Internetseiten der "Europäischen Transparenz Initiative",
– siehe: http://www.eti.info
– außerdem in "Zeit-Fragen"
vom 24. Januar 2005 sowie in "guernica" 01/2005.
Kennen Sie jemanden, der einen Teller Suppe
auslöffeln würde, ohne zu wissen, was ihm da aufgetischt
wurde? Oder einen, der an Bord eines Schiffes ginge, ohne das
Ziel der Reise zu kennen?
Wohl kaum. Doch wie verhält es sich mit der neu ausgearbeiteten
Europäischen Verfassung? Wer kennt diese "Suppe"
wirklich? Wer weiß etwas über das Ziel der gemeinsamen
europäischen Reise und über die "Spielregeln",
nach denen die jeweiligen Kapitäne das Boot Europa durch
stürmische See steuern sollen?
Und wenn in der neuen EU-Verfassung stünde: "Die Mitgliedstaaten
unterstützen die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität
und der gegenseitigen Solidarität und achten das Handeln
der Union in diesem Bereich. Sie enthalten sich jeder Handlung,
die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirkungskraft
schaden könnte."
Wie würde Ihnen das schmecken? Keine Frage, eine solche Bestimmung
würde eine ganz einschneidende Veränderung gegenüber
den derzeit geltenden Regeln bedeuten, insbesondere für BürgerInnen
eines neutralen Staates: Denn die Außenpolitik und die Sicherheitspolitik
aller EU-Mitgliedsstaaten, also auch Österreichs, würde
demnach nicht länger von mehr oder weniger direkt gewählten
-und immerhin abwählbaren PolitikerInnen gestaltet, sondern
von undurchschaubaren Gremien, auf die keine Wählerin und
kein Wähler auch nur den geringsten Einfluss nehmen kann.
Und was in diesen undurchschaubaren Gremien schließlich
in vertraulichen Beratungen beschlossen wird, wäre nach dieser
Formulierung für alle Mitgliedsstaaten und all deren BürgerInnen
verpflichtend, – vorbehaltlos (!), ohne jede Möglichkeit,
irgendwelche Schritte dagegen unternehmen zu können.
Was dann, wenn in diesen undurchschaubaren Gremien die Teilnahme
an einem Krieg beschlossen werden würde? Würde der oben
zitierte Paragraph gelten, so wären durch diesen Beschluss
alle Staaten zum Kriegführen gezwungen: mitgegangen, mitgefangen,
mitgehangen.
Eine Alptraumvision. Für überzeugte NeutralitätsbefürworterInnen
erst recht.
Doch genau diese Formulierung findet sich im Verfassungsentwurf
(Artikel I-16, 2), den die Staats- und Regierungschefs der EU
am 29. Oktober 2004 feierlich in Rom beschlossen und unterzeichnet
haben. Und nicht nur das: Im Artikel I-41, 3 werden alle Mitgliedstaaten
gezwungen, "ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise
zu verbessern", was man nur als Verpflichtung zur permanenten
Aufrüstung verstehen kann; zumal eine weitere Verfassungsbestimmung
eine sogenannte Verteidigungsagentur vorsieht (Artikel I-41, 3),
die die Rüstungsanstrengungen der Mitgliedsstaaten laufend
kontrollieren kann, besser gesagt: darf und muss.
"Alles nur halb so wild", argumentieren die Befürworter
des Verfassungsentwurfes. Denn die Gemeinsame Sicherheits- und
Außenpolitik soll ja im Europäischen Rat bzw. im Ministerrat
festgelegt werden und dort hätten auch neutrale Staaten ein
gewichtiges Wort mitzureden: Dank des Einstimmigkeitsprinzips
könnte also nur dann ein Beschluss zum Kriegführen gefasst
werden, wenn alle Staaten dazu entschlossen wären. Und außerdem,
so ein weiteres Beruhigungsargument, respektiere der Verfassungsentwurf
ja ausdrücklich "den besonderen Charakter der Sicherheits-
und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten" (Artikel
I-41, 7), was neutralen Staaten die Möglichkeit biete, neutral
zu bleiben.
Was sind diese Argumente wert? Was, wenn irgendwo auf unserem
Planeten Unruhen ausbrechen, mit Massakern, Geiselnahmen, endloser
Gewalt? Oder nehmen wir an, irgendwo geschähe ein Terroranschlag,
mit Hunderten oder gar Tausenden Toten, mit zerberstenden Häusern,
mit durch die Luft wirbelnden Leichenteilen – live übertragen
in fast alle Wohnzimmer weltweit. Vor solchen Ereignissen können
wir keine Stunde mehr sicher sein. Und nehmen wir weiter an, in
der Folge würde rasch ein Bösewicht ausgemacht, der
dieses Grauen angerichtet haben soll; ein Bösewicht, der
womöglich noch von gewissen Schurkenstaaten gestützt
würde, sei es offen, sei es heimlich. Was würde passieren?
Die Wahrscheinlichkeit, dass in den besagten undurchschaubaren
Gremien – nicht zuletzt unter dem Druck einer aufgewühlten
öffentlichen Meinung – die Bereitschaft zum Kriegführen
vorherrschte, wäre sehr hoch.
Und in solch einer Situation soll dann der Regierungschef eines
kleinen neutralen Staates "Nein" sagen zu Krieg, pardon,
"Nein" sagen
zur "Verteidigung der Zivilisation",
"Nein" zu einer "humanitären Intervention"?
Um mit seinem "Nein" die gesamte Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik der EU lahmzulegen? Allein schon der Gedanke
daran ist lächerlich. Er würde
mitstimmen, hätte gar keine Wahl, selbst wenn er persönlich
noch im Zweifel wäre. Und wenn so eine Entscheidung erst
einmal gefallen ist, dann wäre sie kaum mehr rückgängig
zu machen, mit unabsehbaren Konsequenzen.
Was aber, wenn sich später herausstellte, dass die "Bösewichts-Analysen"
gar nicht stimmten? Alle Kriege der Geschichte, große wie
kleine, wurden mit Lügen begonnen, mit Manipulation wichtiger
Tatsachen oder zumindest mit krass einseitiger Bewertung derselben.
Und die Entscheidung über Krieg oder Nicht-Krieg kann auch
eine Frage des Zufalls sein. In Deutschland gab es im Sommer 2002
eine enorme Flutkatastrophe. Das geschickte Krisenmanagement der
Regierung Gerhard Schröder wurde zum entscheidenden Vorteil
im damals gerade laufenden deutschen Bundestagswahlkampf. Hätte
vor der Flut kaum noch wer auf den Fortbestand der rot-grünen
Regierung in Deutschland gewettet, so ging es von nun mit der
Stimmung an bergauf; und am Ende hatte Schröder die Nase
mit ganzen 8000 Stimmen knapp vorn. Was das mit Krieg zu tun hat?
Ganz einfach: Ohne diese Flutkatastrophe stünden heute deutsche
Soldaten im Irak; sie würden dort mitschießen, mittöten,
mitgetötet werden. Denn hätten CDU und CSU diese Wahlen
gewonnen, so wäre Deutschland erklärtermaßen an
der Seite der USA in den Irak mitmarschiert. Und mit Deutschland
wohl fast alle anderen Staaten der EU, nicht "nur" England,
Spanien, Polen, Tschechien und Italien. Allzu viele "Staatsmänner"
rufen heute wieder allzu schnell nach Krieg. Österreich –
"bella gerant alii ..." – ist lange Zeit gut gefahren,
sich aus Kriegen herauszuhalten und wurde fürchterlich bestraft,
als es diese Haltung im Jahr 1914 aufgab.
Zurück zum EU-Verfassungsentwurf. Auch wer nicht so "pessimistisch"
ist und in vollem Vertrauen auf Gott und die Vernunft der europäischen
Politik gar nicht auf den Gedanke käme, dass dieser Entwurf
irgend etwas mit Krieg oder Frieden zu tun haben könnte,
sieht, dass die geplante EU-Verfassung maßgebliche Veränderungen
vorsieht, von denen jede Bürgerin, jeder Bürger betroffen
wäre. Und die allermeisten von ihnen sind weitgehend ahnungslos,
was das Inkrafttreten der Verfassung für sie bedeuten kann
und wird. Jedenfalls müsste man den BürgerInnen die
Chance geben, sich ernsthaft über diesen Verfassungsentwurf
zu informieren und darüber abzustimmen, und sei es "nur"
um der Verfassung eine demokratische Legitimation zu verleihen.
Genau darum geht es jetzt in der Diskussion: Volksabstimmung über
die EU-Verfassung ja oder nein? Doch findet eine ernst zu nehmende
Diskussion statt? Mir erscheint das eher als eine großartige
Vernebelungsaktion, durch die eine absolute Selbstverständlichkeit
zerredet wird. Da wird bald Woche für Woche ein neuer Vorschlag
präsentiert, ein neuer Vorstoß gemacht: Die einen meinen,
eine Volksabstimmung sei überflüssig, denn die habe
ja schon 1994 stattgefunden. Die anderen lehnen eine Volksabstimmung
ab und forcieren stattdessen eine Volksbefragung, ohne bindende
Wirkung. Wieder andere befürchten im Fall einer Volksabstimmung
eine innenpolitische Abrechnung, ohne zu sagen, wer da mit wem
abrechnen soll, wo doch die herrschenden Parteien dem vorliegenden
Verfassungstext bereits allesamt zugestimmt haben. Und die allermeisten
fordern eine europaweite Abstimmung, warnen, vor einem "europäischen
Fleckerlteppich", und tun damit so als wüßten
sie nicht, dass es eine einheitliche Vorgehensweise aller Staaten
gar nicht geben kann.
Es ist absehbar, dass das noch so lange weitergehen wird, bis
keiner mehr etwas von dem Thema hören will und es von der
politischen Tagesordnung wieder verschwindet. Dann hätten
jene gewonnen, die meiner Meinung nach zu Recht befürchten,
dass maßgebliche Teile des Verfassungsentwurfes vor dem
kritischen Urteil aufgeklärter BürgerInnen nicht bestand
haben würden.
Denn wollen die ÖsterreicherInnen eine EU-Verfassung, die
- nach Ansicht von Völkerrechtsexperten vom Österr.
Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig abgelehnt werden
könnte?
- das letzte Wort in allen staatsrechtlichen Fragen von Österreich
nach Brüssel verlagert?
- eine eigenständige Außenpolitik Österreichs
weitgehend unmöglich macht?
- nach Ansicht von Völkerrechtsexperten mit Österreichs
Neutralität nicht vereinbar ist?
- Österreich im Falle internationaler Konflikte vorbehaltlos
(!) dazu zwingt, militärische Entscheidungen Brüssels
zu vollziehen, notfalls in Kriegen mitzuschießen?
- die Österreich dazu zwingt, seine Rüstungsausgaben
nach Vorgaben aus Brüssel ständig zu steigern?
- einen Austritt aus der EU unmöglich bzw. vom Wohlwollen
anderer Staaten abhängig macht?
- neoliberale Prinzipien in Verfassungsrang hebt, was als Freibrief
für noch schrankenlosere Globalisierung benutzt werden kann?
- die Österreich dazu zwingen könnte, den Ausbau der
Kernenergie mitzufinanzieren?
- die dem weiteren Verkauf öffentlicher Dienste an internationale
Konzerne weiteren Vorschub leistet?
Ich selbst würde jede dieser Fragen mit Nein beantworten,
aber selbstverständlich kann man sich irren. Klarheit kann
da nur eine Volksabstimmung bringen. Eine Abstimmung, die im Anschluss
an eine faire Diskussion und eine umfassende Information stattfinden
muss. Wenn die vorgesehene EU-Verfassung tatsächlich ist,
als was sie uns ganz allgem
ein angepriesen wird – die Festschreibung
sozialer, humanitärer, friedlicher und ökologischer
Prinzipien – dann bräuchte sich doch niemand vor einer
Volksabstimmung zu fürchten, dann wäre eine überwältigende
Zustimmung überhaupt keine Frage.
Woher also die Angst vor dem Souverän? Offenbar ist es die
Sorge, dass sich im Verlauf einer intensiven Informationsphase
einzelne Bestimmungen des Verfassungsentwurfes als nicht mehrheitsfähig
herausstellten und damit zur Ablehnung der gesamten Verfassung
führen müßten. In diesem Fall bliebe nur eines:
Nachverhandlungen über die Änderung des Entwurfes.
Das wäre zwar peinlich für jene Politiker bzw. Parteien,
die dem Entwurf bereits enthusiastisch zugestimmt haben, Brüssels
EU-Elite würde sie schärfstens rügen. Doch das
wäre doch viel besser als eine undemokratisch zustande gekommene
Verfassung und als diese Suppe, die wir nicht kennen, die wir
aber gemeinsam auslöffeln müßten.