Wortmeldungen


"EU-Verfassung"
Hohenems, 1. Juni 2005

Was, meine Damen und Herren, ist wohl das Schlimmste, was Menschen einander antun können? Sicher stimmen viele von Ihnen mit mir überein, wenn ich sage: KRIEG ist das Schlimmste, was Menschen einander antun können. Doch obwohl das so ist, sind wir pausenlos mit dem Thema Krieg konfrontiert. Ja, man könnte die ganze Geschichte der Menschheit als endlose Abfolge von Kriegen bezeichnen.

Denn die Perioden – Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte –, in denen bestimmte Regionen von Krieg verschont geblieben sind, fanden noch immer und überall ihr jähes Ende im nächsten Krieg. Das läßt nur den einen Schluss zu, dass Friedenszeiten nichts anderem dienen, als dem Ausheilen der Wunden aus dem vorangegangenen Krieg und der Vorbereitung des nächsten Krieges. Krieg, so scheint es, ist die Geißel, ist das unausweichliche Schicksal der Menschen.

Vor wenigen Wochen, meine Damen und Herren, konnte die Welt ein bemerkenswertes Jubiläum feiern: Das Ende des Zweiten Weltkrieges vor sechzig Jahren. Eine in der Tat erstaunliche Sache. Da drängt sich die Frage auf, ob die Welt nach den vielen tausend Kriegen der Vergangenheit nunmehr doch plötzlich zur Vernunft gekommen ist. Ob der Schrecken dieses zweiten Weltenbrandes mit seinen 60 Millionen Toten die Menschheit, spät aber doch, Wege finden ließ, aus dem Teufelskreis, bestehend aus Krieg, Friede, Krieg, Friede, Krieg und so weiter, herauszuspringen?

Ich meine, nur ein Narr könnte das so sehen. Denn zum einen ist festzustellen, dass während all dieser sechzig Jahren weltweit hunderte weitere Kriege mit vielen Millionen Toten stattgefunden haben und die zum Teil auch heute noch im Gange sind. Diese Kriege wurden zwar meist zwischen kleineren Staaten ausgetragen, aber sie wurden fast alle von den großen Mächten mehr oder weniger offen angeheizt und finanziert, sodass man sie als Stellvertreterkriege bezeichnet und somit gewissermaßen Weltkriege im Kleinen darstellten. Zum anderen weiß jedes Kind, dass mit der Entwicklung der Atombombe und dem daraus resultierenden "Gleichgewicht des Schreckens" eine Situation eingetreten ist, in der ganz neue Spielregeln für das Führen von Kriegen zum Tragen kommen, Spielregeln, die es erst einzuüben gilt. Dass dadurch aber die Gefahr eines "echten" Dritten Weltkrieges für alle Zeiten gebannt wäre, daran, wie gesagt, könnte nur ein Narr glauben. Allein schon die aberwitzigen Milliardenbeträge, die Jahr für Jahr und stets weiter ansteigend für Rüstung ausgegeben werden, sollten eigentlich selbst einen Gutgläubigen ins Grübeln bringen.

Vielleicht fragen sich jetzt manche von Ihnen, was denn das mit dem Thema des heutigen Abends – der EU-Verfassung – zu tun habe. Die Antwort auf diese Frage soll ein Schwerpunkt meiner Ausführungen werden. Was hat die EU-Verfassung mit Krieg und Frieden zu tun?

Wie Sie vielleicht wissen, habe ich vor einem Jahr bei den EU-Wahlen mitgemacht, und zwar als Kandidat der "Bürgerliste für echte Kontrolle – Liste Martin". Schon zuvor hatte ich mich kritisch mit den für Krieg und Frieden relevanten Aspekten der EU-Verfassung auseinander gesetzt. Im Wahlkampf wurde ich dann natürlich auch mit anderen Bereichen dieses Vertragswerkes konfrontiert.

Zum Beispiel auf einer Wahlveranstaltung der "Grünen" eine Woche vor dem Wahlgang, am 7. Juni letzten Jahres in Graz. Johannes Voggenhuber, der Spitzenkandidat der "Grünen" war als Redner angesagt, und da es mein Terminkalender ermöglichte, konnte ich ihm etwa eine Stunde lang zuhören. Ich muss gestehen, dass mich Voggenhuber damals ziemlich überraschte; und auch durchaus verunsicherte. Er war mir in früheren Jahren immer wieder als unangepasster Politiker positiv aufgefallen und vielleicht habe ich ihm sogar einmal meine Stimme gegeben.

Natürlich war mir damals in Graz längst bekannt, dass Johannes Voggenhuber ein eifriger Befürworter der EU-Verfassung war. Mit welchen Worten allerdings, ja mit welchem Enthusiasmus er dann seinem Publikum die Vorzüge dieser Verfassung anpries, erstaunte mich aber dann doch sehr. "Die EU-Verfassung", so Voggenhuber wörtlich, stelle weit mehr als eine "echte Revolution" dar; es handle sich um den "wichtigsten Text seit der Abfassung der Bibel". Erstmals würden darin Grund- und Menschenrechte in umfassender Form in einer Verfassung verankert. Das Recht auf Arbeit, auf Bildung und Menschenwürde etwa, die Rechte von Behinderten und sozialen Außenseitern, auch von Minderheiten, würden europaweit im Verfassungsrang festgeschrieben. Mit anderen Worten, es handle sich um ein Meisterwerk, niemals hätte er zu hoffen gewagt, dass es gelingen würde, all das im Verfassungstext unterzubringen. Es habe lange gedauert und zähester Verhandlungen bedurft, doch die Arbeit habe sich gelohnt, kein vernünftiger Mensch könne anders, als dem Text mit freudiger Überzeugung zuzustimmen.

Da sprach einer, der nun zwar ein politischer Konkurrent war, aber den ich als Person durchaus achtete, vor allem aber einer, der eigentlich genau wissen sollte, wovon er sprach. Denn Johannes Voggenhuber war bekanntlich über Jahre hinw eg vollwertiges Mitglied in jenem EU-Gremium, das die ganze EU-Verfassung ausformuliert hatte. Kurzum, ich beschloss an diesem Abend, meine Ansichten zur EU-Verfassung einer Überprüfung zu unterziehen.

Um es vorwegzunehmen, meine kritische Haltung hat sich seither eher noch verstärkt. Ich bin zwar kein Jurist und maße mir auch heute keineswegs an, ein Verfassungsexperte zu sein, aber ich kann mich bei meiner Überzeugung durchaus auf zahlreiche anerkannte Juristen berufen, darunter auch auf eine ganze Reihe von Völkerrechtsprofessoren.

Damit bin ich ohne weitere Umschweife mitten im Thema. Zunächst ein paar allgemeine Informationen.

Nach jahrelangen Vorarbeiten unterzeichneten am 29. Oktober 2004 die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedsstaaten in Rom feierlich den so genannten "Vertrag über eine Verfassung in Europa". Er besteht aus 448 Artikeln, 36 Protokollen, zwei Anhängen und 48 Erklärungen. Der Inhalt dieser insgesamt 530 Seiten ist der europäischen Bevölkerung weitgehend unbekannt, den Österreichern wohl nicht viel anders als etwa den Maltesern. Das gilt aber nicht nur für den kleinen Mann auf der Straße, selbst eine Mehrzahl der Parlamentsabgeordneten – diese Vermutung drängt sich auf – ist selbst über maßgebliche Bestimmungen des Verfassungstextes nicht oder nur unzureichend im Bilde.

Um ein Indiz für diese böse Unterstellung zu nennen: Am Tag der Ratifizierung der EU-Verfassung im deutschen Bundestag stellte ein Journalistenteam des ARD-Reports "Panorama" einer ganzen Reihe deutscher Abgeordneter vier Fragen zum Inhalt der EU-Verfassung; beispielsweise wurde gefragt, ob die Verfassung Elemente einer direkten Demokratie wie Volksabstimmungen, Volksbegehren usw. enthalte oder nicht. Es ging also keineswegs um exotische Randthemen, vielmehr um ganz grundlegende Bestimmungen. Eine Mehrzahl der beim Verlassen des Abstimmungssaales befragten Abgeordneten starrte bei allen Fragen entweder stumm und ahnungslos in die TV-Kamera oder sie antwortete falsch. Ich will österreichischen Abgeordneten nicht zu nahe treten, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie bei einem ähnlichen Test besser abgeschnitten hätten.

Wie auch immer, fest steht, dass eine überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher noch nicht einmal einen blassen Schimmer davon hat, was die EU-Verfassung für sie bedeutet.
Zum Beispiel vom Faktum, dass die EU-Verfassung über allen nationalen Gesetzen der 25 EU-Mitgliedsstaaten steht. Lapidar und unmissverständlich heißt es im Artikel I-6 des in Rom beschlossenen Verfassungstextes: "Die Verfassung und das von den Organen der Union [...] gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten."

Mit anderen Worten: Jedes in Österreich – oder in einem anderen Mitgliedsland – beschlossene Gesetz, das nach Interpretation der EU-Mächtigen im Gegensatz zur EU-Verfassung steht, kann nach deren Inkrafttreten vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt werden. Jedes Gesetz, auch österreichische Verfassungsgesetze, wie beispielsweise das Neutralitätsgesetz. Auf die Neutralität komme ich noch ausführlich zu sprechen, hier geht es mir um das Prinzip: Das letzte Wort bei allen rechtsrelevanten Fragen verschiebt sich durch die EU-Verfassung vom österreichischen Volk auf Brüsseler Instanzen. Nun ist schon klar, dass wir nicht ab sofort allein von Brüssel aus regiert werden, aber wenn es hart auf hart geht, müssen wir damit rechnen, dass uns Brüssel sagt, wo es lang geht.
Ich kann mich auf den Vorstand des Institutes für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, Professor Theo Öhlinger, berufen, der darin eine Gesamtänderung der Österreichischen Bundesverfassung erblickt, denn der erste Satz unserer Bundesverfassung – Alle Macht geht vom Volke aus – gilt nach Inkrafttreten der EU-Verfassung nicht mehr unbedingt. Eine derart grundlegende Änderung der Bundesverfassung ist aber zwingend an eine Volksabstimmung gebunden. Das schreibt eben diese Bundesverfassung vor.

Bekanntlich hat in Österreich keine Volksabstimmung über die EU-Verfassung stattgefunden. Sie wurde im Eilverfahren vom Nationalrat beschlossen und zwar einstimmig; nur im Bundesrat gab es ein paar Gegenstimmen. Ein bemerkenswerter Vorgang: Da halten Völkerrechtsexperten eine Volksabstimmung für zwingend (!) geboten, doch nicht ein einziger unserer Volksvertreter im Nationalrat schert sich darum.
Mancher könnte nun denken, ja gut, wenn es uns eines Tages in der EU nicht mehr gefallen sollte, dann treten wir einfach wieder aus. Das wäre allerdings ein Irrtum, denn ein Austritt aus der EU ist kurzfristig nicht erzwingbar. Zwar kann Österreich wie jedes andere Mitgliedsland jederzeit einen Austrittsantrag stellen, ob der aber genehmigt wird oder nicht, und wenn ja, zu welchem Preis, das bleibt nach Artikel I-60 der qualifizierten Mehrheit der anderen Mitgliedsstaaten vorbehalten, kann also nicht erzwungen werden.

Mit diesen beiden Bestimmungen, dem Vorrang des EU-Rechtes vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten und der praktischen Unmöglichkeit, einen Austritt aus der EU jederzeit erzwingen zu können, sind alle EU-Staaten auf Gedeih und Verderb aneinander gebunden.

Na und, könnte man fragen, es ist doch vernünftig, einen Austritt zu erschweren, die Europäische Union soll ja etwas Dauerhaftes werden. Was aber, Gegenfrage, wenn in der EU die Weichen eines Tages auf Krieg gestellt werden? Was aber, schlimmer noch, wenn die Weichen in der EU bereits jetzt auf Krieg gestellt sind?

Genau das, meine Damen und Herren, ist nach der Ansicht vieler Fachleute, denen ich mich anschließe, eindeutig der Fall. Denn die EU-Verfassung verwandelt Europa von einer Wirtschafts- und meinetwegen einer Wertegemeinschaft ganz unmißverständlich auch in ein Militärbündnis. An zahlreichen Stellen ist in der EU-Verfassung von der so genannten " ;Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" die Rede. Was ist damit gemeint? Ganz einfach: alle Maßnahmen, durch welche die Beziehungen zu anderen Staaten geregelt werden. Die Außenpolitik aller EU-Mitgliedsstaaten verlagert sich Schritt für Schritt nach Brüssel. Und damit natürlich auch alle Fragen, die unsere Sicherheit vor echten oder vermeintlichen Feinden betreffen. Kurzum, alle Fragen die für Krieg und Frieden von Bedeutung sind.

Im Artikel I-3 findet sich unter der Überschrift "Die Ziele der Union" folgende schöne Formulierung: "Ziel der Union ist es, den Frieden [...] zu fördern".

Und dieses hehre Ziel, davon sind die Verfasser der Verfassung überzeugt, läßt sich am besten sich in einem Militärbündnis erreichen. Die Geschichte der Menschheit ist aber nicht nur eine endlose Aneinanderreihung von Kriegen, sondern eine fast ebenso endlose Aneinanderreihung von Militärbündnissen.

Dass die EU-Verfassung die Schaffung eines Militärbündnisses zum Ziel hat, geht aus vielen Bestimmungen hervor: Im Artikel I-16, Absatz 1, heißt es beispielsweise: "Die Zuständigkeit der Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann."

Gemeinsame Verteidigung? Klingt doch gut. Was aber ist hier mit dem Begriff "Verteidigung" gemeint? Etwa eine – von der UNO-Charta erlaubte – Selbstverteidigung gegen einen angreifenden äußeren Feind? Keineswegs, jedenfalls nicht nur. In Artikel I-41 Absatz 1 spricht sich die Union selbst das Recht auf weltweite militärische Aktionen zu, indem sie "Missionen außerhalb der Union" regelt – militärische Missionen. Und in Artikel III-309 Absatz 1 wird präzisiert, was das bedeuten kann: " [...] Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." Das berühmt gewordene Wort des deutschen Verteidigungsministers, wonach "die deutschen Interessen ab sofort auch am Hindukusch verteidigt werden", wird hier zur Verfassungsbestimmung für ganz Europa.

Mit dieser EU-Verfassung wäre etwa der jüngste US-Krieg gegen den Irak, der vorerst jüngste Krieg, leicht zu legitimieren gewesen. Auch der war, so die offizielle US-Version, nichts als ein Verteidigungskrieg.

Der militärische Charakter der Verfassung, das Ziel, aus der Union ein Militärbündnis zu machen, kommt auch und ganz besonders in jenen Artikel klar zum Ausdruck, in denen es um Rüstungsfragen geht. Denn zu brauchbaren Militärbündnissen gehört auch, dass sich die Verbündeten in Rüstungsfragen absprechen. Das Militärbündnis EU geht allerdings weit über Absprachen hinaus: Seine Mitglieder, ich zitiere Artikel I-41 Absatz 3 müssen sich dazu "verpflichten ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern", was nicht mehr und nicht weniger als der Zwang zu ständiger Aufrüstung bedeutet, ein Zwang, der in den Verfassungsrang gehoben ist. Wer in Zukunft etwa gegen den Ankauf von Abfangjägern demonstriert, könnte sich folglich leicht als Verfassungsfeind wiederfinden.

Gleichfalls konstitutionell geregelt ist die Gründung einer so genannten "Europäischen Verteidigungsagentur". Deren Aufgabe ist es, erstens "den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern", zweitens "zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und", drittens, "diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, [...]", sowie, viertens, "sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen [...]" So schreibt es Verfassungsartikel I-41, Abs. 3 vor.

Darüber hinaus hat diese "Europäische Verteidigungsagentur" die Funktion zu beurteilen, "ob die von den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Fähigkeiten eingegangenen Verpflichtungen erfüllt wurden [...]." (Artikel III-311 Absatz 1 a)

Um Ihnen einen Eindruck zu geben, nach welchen Kriterien diese Verteidigungsagentur arbeiten wird und was nach Ansicht der Mächtigen in der EU unter Sicherheitspolitik zu verstehen ist, zitiere ich einen Satz aus einem Papier einer Denkfabrik der EU, des "Instituts für Sicherheitsstudien", das jedermann im Internet nachlesen kann. [1) Institut for Security Studies, kurz ISS: http://www.iss-eu.org/chaillot/wp2004.pdf]

Ich bitte um ungeteilte Aufmerksamkeit: "Die Umwandlung (!) europäischer Streitkräfte von der Landesverteidigung (!) in Richtung Intervention und Expeditionskriegszügen (!) ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine effektive europäische Sicherheitsstrategie."

Europäische Expeditionskriegszüge? Als ich dieses Wort zum ersten Mal las, dachte ich spontan, da müsse es sich um einen Übersetzungsfehler handeln. Ich habe sogleich in mehreren Wörterbücher nachgeschaut, habe aber leider keine sympathischere Bedeutung für "expeditionary warfare" gefunden. So steht es im englischen Originaltext. Und wer die Analysen der europäischen Sicherheitsdenker genauer unter die Lupe nimmt, dem bleiben nur wenig Zweifel, dass das genau so gemeint ist, wie es geschrieben steht. Denn – ein weiteres Zitat aus dem genannten Papier: "Europa kann seine Verteidigungspolitik nicht auf der Annahme aufbauen, dass es nicht größere militärische Herausforderungen im Mittleren Osten gibt, die von der gleichen oder sogar einer größeren Dimension als der Golfkrieg von 1990/1991 sind."

Hier werden Szenarien erkennbar, auf die wir uns einzustellen haben.

An dieser Stelle drängt sich die Frage nach der demokratischen Kontrolle solcher kriegerischen Planungen auf. Die EU-Verfassung, so wird von ihren Befürwortern jedenfalls euphorisch behauptet, bringe ja eine enorme Ausweitung der Rechte des Europäischen Parlamentes, dem demokratischen Element der EU. Schauen wir also, wie die Mitbestimmungsrechte des EU-Parlamentes bei Fragen der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" in der Verfassung geregelt sind.

Im Artikel I-40 Absatz 8 heißt es: "Das Europäische Parlament wird zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig gehört. Es wird über ihre Entwicklung auf dem Laufenden gehalten." Und im Artikel III-304 wird ein bislang unbestrittenes rechtsstaatliches Prinzip geradezu auf den Kopf gestellt: "Der Außenminister der Union hört und unterrichtet das Europäische Parlament". Und er "achtet darauf, daß die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend Berücksichtigung finden." Mit anderen Worten: Das Parlament, die legislative Gewalt, hat demnach gerade einmal unverbindliche Anhörungsrechte, entscheiden tut allein die Exekutive, letztlich also ein winzig kleines Gremium, das zumeist hinter verschlossenen Türen tagt. Und dem Außenminister der Union wird es eigener Beurteilung überlassen, die Meinung des Parlamentes zu berücksichtigen oder auch nicht.

Von Mitentscheiden kein Wort. So gut – besser gesagt: so schlecht – ist es um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle bei der so lebenswichtigen Außen- und Sicherheitspolitik der Union bestellt. Offenbar wollten die Mächtigen in der EU es nicht riskieren, dass das Europäische Parlament womöglich aufwendig geplante Militärinterventionen in letzter Minute durch eine Abstimmung zu Fall bringen kann. Das Risiko, dass das EU-Parlament einen Kriegsbeschluss jemals ablehnen würde, wäre zwar denkbar gering, denn es wird ja von den großen Fraktionen beherrscht. Und die haben bislang ja noch immer darauf gehört, was man ihnen vorgesagt hat. Aber das könnte sich, mindestens theoretisch, ja einmal ändern. Daher: sicher ist sicher; Anhörung ja, Mitbestimmung nein.

Wie sehr die Autoren der Verfassung bemüht waren, den Machthabern in der EU auch ansonsten von niemandem bei der Planung und Durchführung von militärischen Interventionen in die Suppe spucken zu lassen, wird auch daran erkennbar, wie die EU-Verfassung mit der UNO und deren Organen umgeht. Die UNO, konkret der UNO-Sicherheitsrat, hatte bis vor kurzem unbestritten das alleinige Recht, militärische Interventionen zu genehmigen oder zu verbieten. Beim Nato-Krieg gegen Jugoslawien im Jahre 1999 wurde diese so segensreiche Völkerrechtsbestimmung zum ersten Mal gebrochen, und auch der US-Krieg gegen den Irak war bekanntlich völkerrechtswidrig. Den Mächtigen dieser Welt, allen voran den USA, ist eine mächtige UNO bekanntlich längst ein Dorn im Auge.

Wie aber hält es die "Friedensmacht EU" mit dem Völkerrecht, konkret mit dem auch heute noch mächtigen – besser gesagt: lästigen – UNO Sicherheitsrat? Hat sie sich ins Stammbuch, sprich: in ihre Verfassung, geschrieben, dass die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates unbedingt und ausnahmslos anerkannt werden, und dass sie alles in ihrer Macht stehende tun wird, dass sich auch alle anderen Staaten, auch die USA, daran halten?
Die Antwort auf diese Frage ist gleichzeitig ein Lehrbeispiel dafür, wie die Verfassung mit allen heiklen Fragen umgeht, nämlich sich in wunderschönen Formulierungen zu nichts zu verpflichten.

Ich bitte wieder um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Der Artikel I-3 (4) der EU-Verfassung lautet so: Die Union "leistet einen Beitrag [...] zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen". Das klingt doch wirklich gut, wirklich unmißverständlich. Würde man meinen, doch es klingt leider nur so.

Ganze zwei Worte sind es, die aus dem so prächtig klingenden Artikel eine wertlose Leerformel machen: Indem nicht etwa, was doch naheliegend wäre, "die strikte Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen" festgeschrieben wird, sondern ausdrücklich die "Einhaltung der Grundsätze der Charta", werden alle andere Teile der UNO-Charta explizit ausgenommen. So auch die Rechte des UNO-Sicherheitsrates, der in der gesamten EU-Verfassung nur in ganz anderen, in irrelevanten Zusammenhängen Erwähnung findet. Die Einfügung dieser beiden Worte in den Verfassungsartikel macht in der Tat nur dann Sinn, wenn es Absicht der EU ist, mit den USA als Weltpolizist gleichziehen, der sich um den UN-Sicherheitsrat nicht zu kümmern gedenkt.

Das bedeutet: Wenn die EU jemals ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" [III-309 (1)] außerhalb ihres eigenen Territoriums [I-41 (1)] durchführen sollte, so würde sie zwar fraglos die UNO-Charta brechen, also völkerrechtswidrig handeln; dieser Völkerrechtsbruch wäre aber durch die EU-Verfassung gedeckt!

Vielleicht denkt der eine oder die andere von Ihnen nun, dass all das ja vielleicht wirklich nicht schön sei, aber doch wenigstens mit Österreich nichts zu tun habe. Österreich ist doch neutral, ist also von vornherein fein heraus, wenn es ums Kriegführen geht.

Leider ist das ganz und gar nicht der Fall. Der Artikel I-16, Absatz 2 lautet so: "Die Mitgliedstaaten unterstützen d ie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität und achten das Handeln der Union in diesem Bereich. Sie enthalten sich jeder Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirkungskraft schaden könnte."
Und der Artikel I-40, Absatz 3, lautet so: "Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Ministerrat festgelegten Ziel zur Verfügung." (Art. I-40, 3)

Man muss das schon drei mal lesen, um es wirklich zu glauben: Alle Staaten, ob neutral oder nicht, haben nach Inkrafttreten der Verfassung die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" der Union vorbehaltlos zu unterstützen und dem Ministerrat ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Salzburger Völkerrechtsprofessor Dr. Michael Geistlinger stellte zu diesen Artikeln der EU-Verfassung folgendes fest: Mit dem "Inkrafttreten des Verfassungsvertrages ist Österreich nicht mehr zuständig, immerwährend neutral zu sein oder neutral sein zu wollen." Doch die führenden Leute aller unserer Parteien behaupten ungeniert, Österreichs Neutralität sei mit der EU-Verfassung kompatibel.

Neulich hatte ich das Vergnügen, mich mit einem bekannten Dornbirner Anwalt, einem Verfassungsbefürworter, darüber zu unterhalten. Ich hielt ihm die Problematik vor, worauf er leicht erstaunt reagierte: Das sei doch, so seine fast schon mitleidsvoll klingende Antwort, eine reichlich naive Ansicht. Natürlich seien EU-Verfassung und Neutralität nicht vereinbar, aber die Neutralität sei ja sowieso klinisch tot; das aber nicht erst mit Inkrafttreten der EU-Verfassung, sondern de facto schon seit dem EU-Beitritt Österreichs vor zehn Jahren. Das hätten wir uns eben früher überlegen müssen.

Ich konnte ihm im Prinzip leider nicht widersprechen: In der Tat, so wissen wir heute, hat der EU-Beitritt Österreichs eine Kettenreaktion ausgelöst, die zwar bei einem unbedingten Bekenntnis zur Neutralität noch immer rückgängig zu machen wäre, die aber aufgrund der Willensbildung in Österreichs Parteien ganz automatisch, ja zwangsläufig abgelaufen ist und auch weiterhin zwangsläufig vor sich geht.

Erinnern wir uns: Im Vorfeld der Volksabstimmung über Österreichs EU-Beitritt vor elf Jahren am 12. Juni 1994 war die Frage der Neutralität Österreichs für viele ein ganz maßgebliches Entscheidungskriterium. Auch für mich. Ich war zwar stets ein Freund eines politischen Zusammenwachsens in Europa und ich bin es im Prinzip noch heute; aber dafür die Neutralität aufzugeben, das kam für mich nie in Frage. Denn nur eine konsequente Neutralitätspolitik bietet wenigstens eine Chance, nicht in neue Kriege verwickelt zu werden.

Damals, 1994, hieß es von allen Politikern unisono: "Die Neutralität bleibt!" Beispielsweise hieß es in der Kronenzeitung vom 5. Juni 1994, genau eine Woche vor der Volksabstimmung, in riesigen Lettern schon auf Seite 1: "Außenminister wehrt sich gegen falsche Behauptungen. MOCK: WARUM DIE NEUTRALITÄT BLEIBT." Zitiert wird der damalige Außenminister Alois Mock, den man noch heute gern "Mister Europa" nennt. Auf den Seiten zwei und drei dieser Ausgabe der Kronenzeitung finden wir die Überschrift: "Außenminister setzt sich vom Spitalsbett aus gegen die massiven Vorwürfe der EU-Gegner zur Wehr". Und in großen Lettern über zwei Seiten: "Mock: Neutralität bleibt in der EU voll gewahrt". Im ersten Satz des Textes wird Mock so zitiert: "Die Neutralität, Teile der Souveränität aufgeben? Ein totaler Unsinn. [...] Wir werden auch an keinem Krieg teilnehmen." Und auf die Frage, was denn Österreichs Sicherheitsbeitrag für die EU sei, antwortet er ebenso präzis wie beruhigend: "Die EU-Außengrenzen von Tschechien bis Slowenien sichern".

Wie Alois Mock redeten damals alle unsere Staatenlenker; und ihre Experten dazu. Wir wurden also, wie wir heute sehen, entweder gnadenlos belogen, oder – was letztlich auf dasselbe hinausläuft – von Politikern beraten und vertreten, die selbst nicht wußten, wovon sie redeten.

Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Sätze über die Entwicklung der Neutralität Österreichs sagen.

Am 26. Oktober 1955 beschloss der Österreichische Nationalrat das Neutralitätsgesetz. Es war das erste Verfassungsgesetz überhaupt. Dort heißt es: Österreich erklärt "aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen" ... und "in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
Unmissverständlich – sollte man meinen.

Später kamen noch weitere Gesetze dazu, das Kriegsmaterialgesetz etwa, das Truppenstationierungsgesetz, und im Jahre 1974 wurde nicht nur der Bruch, sondern auch die Gefährdung der Neutralität noch zusätzlich unter Strafe gestellt und mit einer "Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren" belegt.

So steht es im Neutralitätsgefährdungsgesetz, das als § 320 ins Strafgesetzbuch eingegangen ist.

Genau 30 Jahre später, im Herbst des letzten Jahres, beschloss die Österreichische Bundesregierung die Beteiligung Österreichs an den so genannten "EU-Schlachtgruppen". Diese Schlachttruppen haben gemäß einer allgemein akzeptieren Definition des deutschen Verteidigungsminister folgende Aufgabe – Zitat: "Wenn ein Konflikt in Europa oder außerhalb von Europa auftritt, dann wo llten wir schnell eine solche Battle-Group einsetzen." So Peter Struck im deutschen Bundestag am 23.09.2004. Und wie Sie vielleicht wissen, sind bereits seit ein paar Wochen fünfhundert Österreicher in einer solchen "Battle-Group" in Deutschland stationiert. Und zwar erklärtermaßen als ein erster Sicherheitsbeitrag Österreichs zur EU.

Damit ist Österreich ohne jeden Zweifel – entgegen der unmißverständlichen Formulierung in der Bundesverfassung – sogar schon vor Inkrafttreten der EU-Verfassung einem Militärbündnis beigetreten. Seine Soldaten sollen demnach über kurz oder lang wieder Krieg führen müssen, denn der nächste Konflikt, wo auch immer auf unserem Globus, wird bestimmt nicht ewig auf sich warten lassen. Erinnern Sie sich an Alois Mocks Antwort auf die Frage, wo österreichische Soldaten zum Einsatz kommen werden?

Wie ist das mit dem Strafgesetzbuch zu vereinbaren? Müssen die Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung nun damit rechnen, gemäß dem Neutralitätsgefährdungsgesetz sechs Monate lang oder gar für fünf Jahre ins Gefängnis zu wandern?

Nein, denn der § 320 des Strafgesetzbuches wurde rechtzeitig novelliert, und zwar im Jahre 2002, denn damals setzte die EU die Bildung der "Battlegroups" auf die Tagesordnung.

Wie aber kann man das so eindeutig scheinende Verfassungsgebot, "in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen" beizutreten, so abändern, dass man ab sofort eben doch militärischen Bündnissen beitreten kann? Ganz einfach: Man ließ das Verfassungsgebot Verfassungsgebot sein, stellte aber klar, dass die Strafandrohung des § 320 des Strafgesetzbuches dann nicht gelte, wenn es sich um ein Militärbündnis handle, das aufgrund des Beschlusses einer internationalen Organisation zustande gekommen sei. Als internationale Organisationen gelten UNO, NATO, OSZE und natürlich auch die EU.

Das, meine Damen und Herren, sind Taschenspielertricks. Schlimmer noch: Ohne Volksabstimmung beschlossen, ist das eine Gesetzesänderung, die auf einen Bruch der Bundesverfassung hinausläuft. Peter Pilz, einer der grünen Ex-Pazifisten, erkannte diese Problematik damals glasklar und kommentierte die Novellierung des § 320 Strafgesetzbuch zutreffend so: "Die Regierung will Straffreiheit für Verfassungsbruch."

Dass, nebenbei bemerkt, die Grünen heute zu den eifrigsten Befürwortern der EU-Verfassung und auch der EU-Schlachtgruppen zählen, disqualifiziert sie grundlegend, das gibt sie der Lächerlichkeit preis.

Die Novelle des Neutralitätsgefährdungsgesetzes wurde also im Jahr 2002 beschlossen. Mit ihr wurde nahezu jede Strafandrohung bei neutralitätsgefährdenden Handlungen straffrei gestellt. Mit anderen Worten: Wer in Zukunft Krieg führt, also die Neutralität nicht nur gefährdet, sondern offen bricht, braucht mit keiner Strafverfolgung mehr zu rechnen.

Was aber ist aus dem Bundesverfassungsgesetz geworden, das ja über dem Strafgesetzbuch steht und auch ohne Strafandrohung die Beteiligung an Kriegen, ja schon an Militärbündnissen unmißverständlich für alle Zeiten ausschließt? Ganz einfach, auch dieses wurde geändert: im Nationalrat, und zwar schon im Juni 1998 im Zuge der Beschlussfassung über den so genannten "Amsterdamer Vertrag"; zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, aber bekanntlich ohne Volksabstimmung, ja sogar ohne jede öffentliche Diskussion, gewissermaßen in einer Nacht- und Nebelaktion. Seit damals ist die Beteiligung Österreichs an der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" der EU verfassungsrechtlich möglich. Mit diesen Änderungen stellt auch die Beteiligung Österreichs an den EU-Schlachtgruppen juristisch kein Problem mehr dar.

Wo aber bleibt dann noch wenigstens der Geist der Neutralität, der immerwährenden, aus dem Jahr 1955? Zunächst einmal auf dem Papier. Doch das ist bekanntlich geduldig. Aber da gibt es noch eine für die Parteien offenbar gleichfalls sehr duldsame Größe: Österreichs Menschen. Wer auch immer eine Umfrage macht, hartnäckig spricht sich eine deutliche Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher für die Beibehaltung der Neutralität aus. Offenbar handelt es sich dabei um lauter Idioten, denn sie glauben an etwas, was nur noch auf dem Papier besteht und mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun hat.

Wie konnte es so weit kommen? Nur eine Antwort drängt sich auf: Österreichs Politiker haben die Bevölkerung hinters Licht geführt. Und sie tun das fortwährend. Die ÖVP hat – immerhin – des öfteren versucht, offen zu sagen, was sie von der Neutralität hält, nämlich nichts. Wolfgang Schüssel hat sich bekanntlich seit langem nach Kräften bemüht, die Neutralität verächtlich zu machen – man erinnere sich an seine schamlosen Vergleiche der Neutralität Österreichs mit Lipizzanern und Mozartkugeln. Und immer wieder betonte er, die ÖVP werde bei dem "Neutralitäts- und Sicherheitsschwindel nicht mitmachen".

Als die ÖVP schließlich einsah, dass sie damit in der Öffentlichkeit nicht punkten konnte, ging sie den Weg, den die SPÖ schon früher eingeschlagen hatte: Neutralität JA, unbedingt, keine Frage – aber nur in Sonntagsreden, nicht aber in der politischen und juristischen Realität. Beide Parteien befürworten im Österreich-Konvent folgerichtig, die Neutralität im Verfassungsrang zu belassen, und sie bringen damit zum Ausdruck, was sie den Menschen in Österreich alles zumuten zu können glauben.

Und auch die Grünen, lange Zeit ehrlich engagiert auf der Seite der Neutralität, haben mit ihrer enthusiastischen Zustimmung zur EU-Verfassung mittlerweile ihren Sündenfall erlebt. Der Vorschlag ihres Sicherheitssp rechers, des schon zitierten Herrn Dr. Peter Pilz, in zehn Jahren eine Volksabstimmung über die Neutralität abzuhalten, zeugt entweder von Perfidie oder von völliger Ahnungslosigkeit. Frei etwa nach dem Motto: Jetzt kämpfen wir erst mal ein paar Jahre in den Battle-Groups mit, und dann stimmen wir über die Neutralität ab. Eine österreichische Tragikkomödie? Nein, schlicht eine Tragödie.

Hat also die Neutralität als Grundprinzip österreichischer Außenpolitik keine Chance mehr? Werden demnächst wieder Österreicher irgendwo auf vermeintliche oder echte Unholde schießen? Oder ist die Neutralität, die klinisch Tote, vielleicht doch noch zu neuem Leben zu erwecken? Nach dem Willen aller etablierten Parteien ist das Match längst gelaufen; sei es aus Überzeugung oder Dummheit, sei es Unterwürfigkeit vor den Brüsseler Thronen. Sie beschäftigen sich nur noch mit der Frage: "Wie sag ich’s meinem Kinde?" Den Wählerinnen und Wählern, dem Souverän.

Ich habe Ihnen einiges an Informationsmaterial mitgebracht, das zeigt, dass es in ganz Österreich viele Menschen gibt, die sich dagegen wehren, und ich will Sie ganz besonders auf die Initiative der "Werkstatt Friede und Solidarität" hinweisen, die die Einleitung eines Volksbegehrens zur Erhaltung der Neutralität begonnen hat. Wenn Ihnen die Neutralität etwas bedeutet, dann machen Sie da bitte mit und motivieren Sie doch auch andere dazu.

An dieser Stelle drängt sich die Frage auf, warum eigentlich so viele Österreicherinnen und Österreicher für die Beibehaltung der Neutralität eintreten? Ist es dumme Nostalgie? Oder Bequemlichkeit? Wollen sie gar andere für sich die Drecksarbeit machen lassen und als Trittbrettfahrer von einer militärisch starken EU profitieren?

Oder ist es vielleicht doch der tief empfundene Wunsch, nie mehr in Kriege hineingezogen zu werden? Verbunden mit einem instinktiven Mißtrauen gegen die Politik und der Überzeugung, dass Kriege immer irgendwelchen Interessen dienen, und dass diese Interessen nicht die ihren sind? Spielt vielleicht auch die Überlegung mit, dass Österreich als neutraler Staat dem Frieden in der Welt womöglich weit mehr dienen kann, als dies mit Waffengewalt möglich ist – etwa als Vermittler, als neutraler Boden für internationale Verhandlungen, als UNO-Polizist?

Was auch immer, das Volk ist der Souverän, es muss – es müßte – entscheiden. Es darf aber nicht, denn unsere Parteien haben offenbar Angst vor den Wählerinnen und Wählern, Angst vor dem Souverän. Und das ist nachvollziehbar. Es könnte im Zuge einer Volksabstimmung ja doch passieren, dass sich eine Mehrheit der gebrochenen Versprechen erinnert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich nun hauptsächlich mit dem Bereich der europäischen Sicherheitspolitik auseinander gesetzt und mit der Frage, was die EU-Verfassung für Österreichs Neutralität bedeutet. Ich tat dies, weil mir diese Aspekte der Verfassung am wichtigsten erscheinen. Sie enthält aber eine ganze Reihe weiterer Punkte, die für viele ähnlich brisant sind, und die gleichfalls Stoff für einen ganzen Abend abgäben. Einige davon will ich hier wenigstens kurz erwähnen:

Stichwort "Neoliberalismus", im Volksmund mittlerweile auch "Raubtierkapitalismus" genannt: Schon im Artikel I-3 ist die Rede vom "Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb". Und im Artikel III-292, Absatz 2, lit. e, wird als Ziel der EU-Außenpolitik definiert, "die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft [...] unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse". Das ist ganz im Sinn des Artikels III-314, wo die "schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen" als Ziel der EU definiert ist.

Wie schön das wieder klingt: "freier und unverfälschter Wettbewerb", "schrittweiser Abbau von Hemmnissen". Von welchem freien Wettbewerb aber ist da die Rede, angesichts der gigantischen Konzerne, die heute schon monopolartig alle Märkte beherrschen? Ist deren bereits heute schon grenzenloser Wettbewerbsvorteil gegenüber allen Kleinen noch immer nicht genug? Und soll die Ausbeutung der Dritten Welt, in der eine Milliarde Menschen chronisch unterernährt dem Hungertod entgegen dämmert und in der jetzt schon alle sieben Sekunden ein Kind unter zehn Jahren an den Folgen des Hungers verreckt, noch reibungsloser vor sich gehen, als es jetzt schon der Fall ist? Es mag ja Zyniker geben, die einer noch hemmungsloseren Globalisierung das Wort reden wollen. Das aber im Verfassungsrang festzuschreiben, scheint mir grotesk.

Ganz auf dieser Linie liegen die Verfassungsbestimmungen, durch die weiteren Liberalisierungen im Bereich öffentlicher Dienste Vorschub geleistet wird. Zurecht sehen auch österreichische Gewerkschafter etwa im Artikel III-122 die Gefahr, dass damit der Privatisierung solcher öffentlicher Dienstleistungsunternehmungen, bis hin zum Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen Tür und Tor geöffnet werden sollen. Die Tendenz in diesen Bestimmungen ist durchwegs, dass die Entscheidungsmacht von der nationalen auf die europäische Ebene gehoben wird, wodurch verbindliche Vereinbarungen à-la GATS über die Köpfe der Betroffenen hinweg möglich werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihre Aufmerksamkeit nun schon reichlich in Anspruch genommen, und ich komme schön langsam zum Schluss. Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte über die viel gepriesene Charta der Grundrechte der Union sagen, die vor allem für die Verfassungseuphorie von Johannes Voggenhuber und so vieler anderer etablierter Politiker verantwortlich ist.

Zahlreiche Artikel dieses Grundrechtekatalogs sind, so wohlklingend sie auch sein mögen, nichts als S and in die Augen, und sie führen – wenn überhaupt zu irgend etwas – zu unerfüllbaren Hoffnungen der EU-Bürger; allenfalls noch zu sinnlosen Rechtsstreitigkeiten. Mehr Rechte und mehr Gerechtigkeit bedeuten sie nicht.

Das hoch gelobte Recht auf Arbeit etwa, ist in Artikel II-75 der EU-Verfassung so sichergestellt: "Jede Person hat das Recht zu arbeiten". Wie schön, niemand darf uns also das Arbeiten verbieten. Welch revolutionärer Fortschritt! Doch weil das auch den Verfassungsautoren allzu dünn vorgekommen ist, weil damit ja noch kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wird, verweist man gern auf Artikel I-3 (3), wo folgender Grundsatz formuliert ist: "Die Union wirkt auf [...] eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (hin), die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt". Das klingt schon besser, und da sind sie wieder, die gewohnt schönen Worte. Wie aber wie sieht es mit der Praxis aus?

Ist es Zufall, dass im Teil III der Verfassung, wo die politischen Spielregeln festgeschrieben sind, zwar viel von "Preisstabilität", "Wettbewerb" und "Marktwirtschaft" zu lesen ist, das Wort "Vollbeschäftigung" aber überhaupt nicht mehr vorkommt? Ist es Zufall, dass im Politikteil der Verfassung zwar genau beschrieben wird, mit welchen Strafen ein Mitgliedsstaat zu rechnen hat, der die strengen Kriterien bei seiner Budgetpolitik nicht erfüllt, dass aber keinerlei Mindeststandards in Bezug auf die soziale Sicherheit formuliert werden?

Weitere Beispiele aus dem wohl tönenden Grundrechtekatalog in Stichworten:

Artikel II-85: "Die Union anerkennt und achtet das Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben."

Dazu erlaube ich mir die Feststellung, dass einem, der die ökonomischen Voraussetzungen für ein würdiges Leben nicht hat, durch diesen schönen Passus sicher auch nicht geholfen wird. Und wer die ökonomischen Voraussetzungen dafür hat, der braucht diesen Artikel ganz bestimmt nicht.
Artikel II-86: "Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft." Was aber – diese Frage drängt sich doch auf – nützt dieser Artikel einem arbeitslosen Behinderten?

Bei anderen Artikeln muss man sich fragen, ob es wirklich auch noch eine EU-Verfassung braucht, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Etwa bei Artikel II-65, der "Sklaverei" und "Zwangsarbeit", "Leibeigenschaft" und "Menschenhandel" verbietet, oder Artikel II-63, der jedem Menschen "das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit" zusichert.

All diese Bestimmungen sind längst geltendes EU-Recht, geregelt etwa in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder der Sozialcharta, und sie sind auch Grundlage der europäischen Rechtsprechung.

Ich will keineswegs behaupten, dass es schaden könnte, Grundrechte im Verfassungsrang zu definieren und festzuschreiben. Wenn man das aber schon tut, dann bitte nicht nur unverbindliche Selbstverständlichkeiten. Da wäre es eher von Bedeutung gewesen, einige jener Grundrechte festzulegen, die noch nicht in allen EU-Staaten selbstverständlich sind. Etwa das Recht der Frauen, allein über ihren Körper bestimmen zu können. Doch davon findet man im Verfassungstext leider kein Wort.

In seiner Unverbindlichkeit und vor allem im Kontext mit den militärischen Bestimmungen der EU-Verfassung erscheint mir der ganze Grundrechtekatalog mehr als Mogelpackung denn als "demokratischer Quantensprung", um den wortgewaltigen Johannes Voggenhuber ein letztes Mal zu zitieren. Und deshalb kann ich dessen Verfassungseuphorie auch überhaupt nicht teilen. Ich will niemandem Böses unterstellen, ich weiß, dass viele mit Fleiß und Engagement bei der Sache waren und sind, aber ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass sie sich an den schönen Worten berauschen und vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, in dem sie stehen.

Die EU-Verfassung, das ist mein Resümee, nimmt den Bürgern Rechte weg und verlagert sie in undurchschaubare und unkontrollierbare Brüsseler Instanzen; und sie erhöht die Kriegsbereitschaft und damit die Kriegsgefahr ganz enorm.

Wie Sie alle wissen, haben die Franzosen am vergangenen Sonntag diesen Bestrebungen einen kräftigen Dämpfer versetzt, und man darf hoffen, dass die Holländer heute noch eines drauf gesetzt haben. Ich sehe das natürlich mit großer Befriedigung, denn es zeigt, dass auch massivste Schwindelpropaganda nicht immer durchkommt. Und es eröffnet den Verfassungskritikern neue Spielräume. Ich warne aber davor, diese Entwicklung überzubewerten. Denn an der Interessenlage derjenigen, die uns den vorliegenden Verfassungstext beschert haben, hat sich durch das französische Nein selbstverständlich gar nichts geändert. Den Mächtigen in Europa geht es in erster Linie darum, weltweit ihre Geschäfte auszubauen und abzusichern. Notfalls mit Waffengewalt.

Bleiben wir wachsam! Setzten wir uns dagegen zur Wehr!

Anhang: Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten, Stand 31. Mai 2005:

Litauen 11.11.04 im Parlament: 84 JA, 4 NO, 3 Enth.
Ungarn 20.12.04 Parlament: 304 JA, 9 NO
Spanien 20.02.05 Referendum; 78 % JA; 18.05. im Parlament ratifiziert
Italien 25.01. + 06.04.05 im Parlament: 217 JA, 16 NO
Slowenien 01.02.05 im Parlament: 79 JA, 4 NO, 7 Enth.
Griechenland 19.04.05 im Parlament: 268 JA, 17 NO, 15 Enth.
Slowakei 11.05.05: Parlament: 116 JA, 27 NO
Belgien 19.05.05 im Parlament: 118 JA, 18 NO, 1 Enth.); Regionalparl. fehlen noch
Österreich 11.05.05 einstimmig JA (25.05.05: BR: 3 No)
Deutschland 12. + 27. Mai im Parlament: 569 JA, 23 NO, 2 Enth.
Frankreich 29.05.05: Referendum 54,9 % NO

Niederlande 01.06.05 Referendum; Umfragen: NO
Zypern 30.06.05: Parlamentsabstimmung, voraussichtlich JA
Luxemburg 10.07.05 Volksbefragung, anschl. Parlament
Malta Juli 2005: Parlament, voraussichtlich JA
Dänemark 27.09.05 Volksabstimmung, unsicher
Polen 25.09.05: Referendum 50:50
Portugal 2. oder 9. Oktober 2005: Referendum
Schweden Dezember 2005 (voraussichtl.) Parlamentsabstimmung, Resultat unsicher
Finnland Dezember 2005 oder Januar 2006 Parlamentsabstimmung
Irland Voraussichtlich Referendum 2006; (über Nizza: zwei mal abgestimmt)
Tschechien Noch nicht entschieden: Volksabstimmung oder nicht; Resultat unsicher
Estland Noch nicht entschieden; wahrscheinlich Volksabstimmung
Lettland Parlamentsabstimmung; Termin unbekannt
England Referendum 2006 vorgesehen, aber nach Frankreichs NON sehr unsicher