"EU-Verfassung"
Hohenems, 1. Juni 2005
Was, meine Damen und Herren, ist wohl das Schlimmste, was Menschen
einander antun können? Sicher stimmen viele von Ihnen mit
mir überein, wenn ich sage: KRIEG ist das Schlimmste, was
Menschen einander antun können. Doch obwohl das so ist, sind
wir pausenlos mit dem Thema Krieg konfrontiert. Ja, man könnte
die ganze Geschichte der Menschheit als endlose Abfolge von Kriegen
bezeichnen.
Denn die Perioden – Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte –,
in denen bestimmte Regionen von Krieg verschont geblieben sind,
fanden noch immer und überall ihr jähes Ende im nächsten
Krieg. Das läßt nur den einen Schluss zu, dass Friedenszeiten
nichts anderem dienen, als dem Ausheilen der Wunden aus dem vorangegangenen
Krieg und der Vorbereitung des nächsten Krieges. Krieg, so
scheint es, ist die Geißel, ist das unausweichliche Schicksal
der Menschen.
Vor wenigen Wochen, meine Damen und Herren, konnte die Welt ein
bemerkenswertes Jubiläum feiern: Das Ende des Zweiten Weltkrieges
vor sechzig Jahren. Eine in der Tat erstaunliche Sache. Da drängt
sich die Frage auf, ob die Welt nach den vielen tausend Kriegen
der Vergangenheit nunmehr doch plötzlich zur Vernunft gekommen
ist. Ob der Schrecken dieses zweiten Weltenbrandes mit seinen
60 Millionen Toten die Menschheit, spät aber doch, Wege finden
ließ, aus dem Teufelskreis, bestehend aus Krieg, Friede,
Krieg, Friede, Krieg und so weiter, herauszuspringen?
Ich meine, nur ein Narr könnte das so sehen. Denn zum einen
ist festzustellen, dass während all dieser sechzig Jahren
weltweit hunderte weitere Kriege mit vielen Millionen Toten stattgefunden
haben und die zum Teil auch heute noch im Gange sind. Diese Kriege
wurden zwar meist zwischen kleineren Staaten ausgetragen, aber
sie wurden fast alle von den großen Mächten mehr oder
weniger offen angeheizt und finanziert, sodass man sie als Stellvertreterkriege
bezeichnet und somit gewissermaßen Weltkriege im Kleinen
darstellten. Zum anderen weiß jedes Kind, dass mit der Entwicklung
der Atombombe und dem daraus resultierenden "Gleichgewicht
des Schreckens" eine Situation eingetreten ist, in der ganz
neue Spielregeln für das Führen von Kriegen zum Tragen
kommen, Spielregeln, die es erst einzuüben gilt. Dass dadurch
aber die Gefahr eines "echten" Dritten Weltkrieges für
alle Zeiten gebannt wäre, daran, wie gesagt, könnte
nur ein Narr glauben. Allein schon die aberwitzigen Milliardenbeträge,
die Jahr für Jahr und stets weiter ansteigend für Rüstung
ausgegeben werden, sollten eigentlich selbst einen Gutgläubigen
ins Grübeln bringen.
Vielleicht fragen sich jetzt manche von Ihnen, was denn das mit
dem Thema des heutigen Abends – der EU-Verfassung –
zu tun habe. Die Antwort auf diese Frage soll ein Schwerpunkt
meiner Ausführungen werden. Was hat die EU-Verfassung mit
Krieg und Frieden zu tun?
Wie Sie vielleicht wissen, habe ich vor einem Jahr bei den EU-Wahlen
mitgemacht, und zwar als Kandidat der "Bürgerliste für
echte Kontrolle – Liste Martin". Schon zuvor hatte
ich mich kritisch mit den für Krieg und Frieden relevanten
Aspekten der EU-Verfassung auseinander gesetzt. Im Wahlkampf wurde
ich dann natürlich auch mit anderen Bereichen dieses Vertragswerkes
konfrontiert.
Zum Beispiel auf einer Wahlveranstaltung der "Grünen"
eine Woche vor dem Wahlgang, am 7. Juni letzten Jahres in Graz.
Johannes Voggenhuber, der Spitzenkandidat der "Grünen"
war als Redner angesagt, und da es mein Terminkalender ermöglichte,
konnte ich ihm etwa eine Stunde lang zuhören. Ich muss gestehen,
dass mich Voggenhuber damals ziemlich überraschte; und auch
durchaus verunsicherte. Er war mir in früheren Jahren immer
wieder als unangepasster Politiker positiv aufgefallen und vielleicht
habe ich ihm sogar einmal meine Stimme gegeben.
Natürlich war mir damals in Graz längst bekannt, dass
Johannes Voggenhuber ein eifriger Befürworter der EU-Verfassung
war. Mit welchen Worten allerdings, ja mit welchem Enthusiasmus
er dann seinem Publikum die Vorzüge dieser Verfassung anpries,
erstaunte mich aber dann doch sehr. "Die EU-Verfassung",
so Voggenhuber wörtlich, stelle weit mehr als eine "echte
Revolution" dar; es handle sich um den "wichtigsten
Text seit der Abfassung der Bibel". Erstmals würden
darin Grund- und Menschenrechte in umfassender Form in einer Verfassung
verankert. Das Recht auf Arbeit, auf Bildung und Menschenwürde
etwa, die Rechte von Behinderten und sozialen Außenseitern,
auch von Minderheiten, würden europaweit im Verfassungsrang
festgeschrieben. Mit anderen Worten, es handle sich um ein Meisterwerk,
niemals hätte er zu hoffen gewagt, dass es gelingen würde,
all das im Verfassungstext unterzubringen. Es habe lange gedauert
und zähester Verhandlungen bedurft, doch die Arbeit habe
sich gelohnt, kein vernünftiger Mensch könne anders,
als dem Text mit freudiger Überzeugung zuzustimmen.
Da sprach einer, der nun zwar ein politischer Konkurrent war,
aber den ich als Person durchaus achtete, vor allem aber einer,
der eigentlich genau wissen sollte, wovon er sprach. Denn Johannes
Voggenhuber war bekanntlich über Jahre hinw
eg vollwertiges
Mitglied in jenem EU-Gremium, das die ganze EU-Verfassung ausformuliert
hatte. Kurzum, ich beschloss an diesem Abend, meine Ansichten
zur EU-Verfassung einer Überprüfung zu unterziehen.
Um es vorwegzunehmen, meine kritische Haltung hat sich seither
eher noch verstärkt. Ich bin zwar kein Jurist und maße
mir auch heute keineswegs an, ein Verfassungsexperte zu sein,
aber ich kann mich bei meiner Überzeugung durchaus auf zahlreiche
anerkannte Juristen berufen, darunter auch auf eine ganze Reihe
von Völkerrechtsprofessoren.
Damit bin ich ohne weitere Umschweife mitten im Thema. Zunächst
ein paar allgemeine Informationen.
Nach jahrelangen Vorarbeiten unterzeichneten am 29. Oktober 2004
die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedsstaaten in
Rom feierlich den so genannten "Vertrag über eine Verfassung
in Europa". Er besteht aus 448 Artikeln, 36 Protokollen,
zwei Anhängen und 48 Erklärungen. Der Inhalt dieser
insgesamt 530 Seiten ist der europäischen Bevölkerung
weitgehend unbekannt, den Österreichern wohl nicht viel anders
als etwa den Maltesern. Das gilt aber nicht nur für den kleinen
Mann auf der Straße, selbst eine Mehrzahl der Parlamentsabgeordneten
– diese Vermutung drängt sich auf – ist selbst
über maßgebliche Bestimmungen des Verfassungstextes
nicht oder nur unzureichend im Bilde.
Um ein Indiz für diese böse Unterstellung zu nennen:
Am Tag der Ratifizierung der EU-Verfassung im deutschen Bundestag
stellte ein Journalistenteam des ARD-Reports "Panorama"
einer ganzen Reihe deutscher Abgeordneter vier Fragen zum Inhalt
der EU-Verfassung; beispielsweise wurde gefragt, ob die Verfassung
Elemente einer direkten Demokratie wie Volksabstimmungen, Volksbegehren
usw. enthalte oder nicht. Es ging also keineswegs um exotische
Randthemen, vielmehr um ganz grundlegende Bestimmungen. Eine Mehrzahl
der beim Verlassen des Abstimmungssaales befragten Abgeordneten
starrte bei allen Fragen entweder stumm und ahnungslos in die
TV-Kamera oder sie antwortete falsch. Ich will österreichischen
Abgeordneten nicht zu nahe treten, aber ich bin mir nicht sicher,
ob sie bei einem ähnlichen Test besser abgeschnitten hätten.
Wie auch immer, fest steht, dass eine überwältigende
Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher noch
nicht einmal einen blassen Schimmer davon hat, was die EU-Verfassung
für sie bedeutet.
Zum Beispiel vom Faktum, dass die EU-Verfassung über allen
nationalen Gesetzen der 25 EU-Mitgliedsstaaten steht. Lapidar
und unmissverständlich heißt es im Artikel I-6 des
in Rom beschlossenen Verfassungstextes: "Die Verfassung und
das von den Organen der Union [...] gesetzte Recht haben Vorrang
vor dem Recht der Mitgliedstaaten."
Mit anderen Worten: Jedes in Österreich – oder in einem
anderen Mitgliedsland – beschlossene Gesetz, das nach Interpretation
der EU-Mächtigen im Gegensatz zur EU-Verfassung steht, kann
nach deren Inkrafttreten vom Europäischen Gerichtshof für
ungültig erklärt werden. Jedes Gesetz, auch österreichische
Verfassungsgesetze, wie beispielsweise das Neutralitätsgesetz.
Auf die Neutralität komme ich noch ausführlich zu sprechen,
hier geht es mir um das Prinzip: Das letzte Wort bei allen rechtsrelevanten
Fragen verschiebt sich durch die EU-Verfassung vom österreichischen
Volk auf Brüsseler Instanzen. Nun ist schon klar, dass wir
nicht ab sofort allein von Brüssel aus regiert werden, aber
wenn es hart auf hart geht, müssen wir damit rechnen, dass
uns Brüssel sagt, wo es lang geht.
Ich kann mich auf den Vorstand des Institutes für Staats-
und Verwaltungsrecht der Universität Wien, Professor Theo
Öhlinger, berufen, der darin eine Gesamtänderung der
Österreichischen Bundesverfassung erblickt, denn der erste
Satz unserer Bundesverfassung – Alle Macht geht vom Volke
aus – gilt nach Inkrafttreten der EU-Verfassung nicht mehr
unbedingt. Eine derart grundlegende Änderung der Bundesverfassung
ist aber zwingend an eine Volksabstimmung gebunden. Das schreibt
eben diese Bundesverfassung vor.
Bekanntlich hat in Österreich keine Volksabstimmung über
die EU-Verfassung stattgefunden. Sie wurde im Eilverfahren vom
Nationalrat beschlossen und zwar einstimmig; nur im Bundesrat
gab es ein paar Gegenstimmen. Ein bemerkenswerter Vorgang: Da
halten Völkerrechtsexperten eine Volksabstimmung für
zwingend (!) geboten, doch nicht ein einziger unserer Volksvertreter
im Nationalrat schert sich darum.
Mancher könnte nun denken, ja gut, wenn es uns eines Tages
in der EU nicht mehr gefallen sollte, dann treten wir einfach
wieder aus. Das wäre allerdings ein Irrtum, denn ein Austritt
aus der EU ist kurzfristig nicht erzwingbar. Zwar kann Österreich
wie jedes andere Mitgliedsland jederzeit einen Austrittsantrag
stellen, ob der aber genehmigt wird oder nicht, und wenn ja, zu
welchem Preis, das bleibt nach Artikel I-60 der qualifizierten
Mehrheit der anderen Mitgliedsstaaten vorbehalten, kann also nicht
erzwungen werden.
Mit diesen beiden Bestimmungen, dem Vorrang des EU-Rechtes vor
dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten und der praktischen
Unmöglichkeit, einen Austritt aus der EU jederzeit erzwingen
zu können, sind alle EU-Staaten auf Gedeih und Verderb aneinander
gebunden.
Na und, könnte man fragen, es ist doch vernünftig, einen
Austritt zu erschweren, die Europäische Union soll ja etwas
Dauerhaftes werden. Was aber, Gegenfrage, wenn in der EU die Weichen
eines Tages auf Krieg gestellt werden? Was aber, schlimmer noch,
wenn die Weichen in der EU bereits jetzt auf Krieg gestellt sind?
Genau das, meine Damen und Herren, ist nach der Ansicht vieler
Fachleute, denen ich mich anschließe, eindeutig der Fall.
Denn die EU-Verfassung verwandelt Europa von einer Wirtschafts-
und meinetwegen einer Wertegemeinschaft ganz unmißverständlich
auch in ein Militärbündnis. An zahlreichen Stellen ist
in der EU-Verfassung von der so genannten "
;Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik" die Rede. Was ist damit gemeint?
Ganz einfach: alle Maßnahmen, durch welche die Beziehungen
zu anderen Staaten geregelt werden. Die Außenpolitik aller
EU-Mitgliedsstaaten verlagert sich Schritt für Schritt nach
Brüssel. Und damit natürlich auch alle Fragen, die unsere
Sicherheit vor echten oder vermeintlichen Feinden betreffen. Kurzum,
alle Fragen die für Krieg und Frieden von Bedeutung sind.
Im Artikel I-3 findet sich unter der Überschrift "Die
Ziele der Union" folgende schöne Formulierung: "Ziel
der Union ist es, den Frieden [...] zu fördern".
Und dieses hehre Ziel, davon sind die Verfasser der Verfassung
überzeugt, läßt sich am besten sich in einem Militärbündnis
erreichen. Die Geschichte der Menschheit ist aber nicht nur eine
endlose Aneinanderreihung von Kriegen, sondern eine fast ebenso
endlose Aneinanderreihung von Militärbündnissen.
Dass die EU-Verfassung die Schaffung eines Militärbündnisses
zum Ziel hat, geht aus vielen Bestimmungen hervor: Im Artikel
I-16, Absatz 1, heißt es beispielsweise: "Die Zuständigkeit
der Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie
auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der
Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer
gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung
führen kann."
Gemeinsame Verteidigung? Klingt doch gut. Was aber ist hier mit
dem Begriff "Verteidigung" gemeint? Etwa eine –
von der UNO-Charta erlaubte – Selbstverteidigung gegen einen
angreifenden äußeren Feind? Keineswegs, jedenfalls
nicht nur. In Artikel I-41 Absatz 1 spricht sich die Union selbst
das Recht auf weltweite militärische Aktionen zu, indem sie
"Missionen außerhalb der Union" regelt –
militärische Missionen. Und in Artikel III-309 Absatz 1 wird
präzisiert, was das bedeuten kann: " [...] Kampfeinsätze
im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden
schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung
der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur
Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem
auch durch die Unterstützung für Drittländer bei
der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet."
Das berühmt gewordene Wort des deutschen Verteidigungsministers,
wonach "die deutschen Interessen ab sofort auch am Hindukusch
verteidigt werden", wird hier zur Verfassungsbestimmung für
ganz Europa.
Mit dieser EU-Verfassung wäre etwa der jüngste US-Krieg
gegen den Irak, der vorerst jüngste Krieg, leicht zu legitimieren
gewesen. Auch der war, so die offizielle US-Version, nichts als
ein Verteidigungskrieg.
Der militärische Charakter der Verfassung, das Ziel, aus
der Union ein Militärbündnis zu machen, kommt auch und
ganz besonders in jenen Artikel klar zum Ausdruck, in denen es
um Rüstungsfragen geht. Denn zu brauchbaren Militärbündnissen
gehört auch, dass sich die Verbündeten in Rüstungsfragen
absprechen. Das Militärbündnis EU geht allerdings weit
über Absprachen hinaus: Seine Mitglieder, ich zitiere Artikel
I-41 Absatz 3 müssen sich dazu "verpflichten ihre militärischen
Fähigkeiten schrittweise zu verbessern", was nicht mehr
und nicht weniger als der Zwang zu ständiger Aufrüstung
bedeutet, ein Zwang, der in den Verfassungsrang gehoben ist. Wer
in Zukunft etwa gegen den Ankauf von Abfangjägern demonstriert,
könnte sich folglich leicht als Verfassungsfeind wiederfinden.
Gleichfalls konstitutionell geregelt ist die Gründung einer
so genannten "Europäischen Verteidigungsagentur".
Deren Aufgabe ist es, erstens "den operativen Bedarf zu ermitteln
und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern",
zweitens "zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung
der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors
beizutragen und", drittens, "diese Maßnahmen gegebenenfalls
durchzuführen, [...]", sowie, viertens, "sich an
der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der
Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen [...]"
So schreibt es Verfassungsartikel I-41, Abs. 3 vor.
Darüber hinaus hat diese "Europäische Verteidigungsagentur"
die Funktion zu beurteilen, "ob die von den Mitgliedstaaten
in Bezug auf diese Fähigkeiten eingegangenen Verpflichtungen
erfüllt wurden [...]." (Artikel III-311 Absatz 1 a)
Um Ihnen einen Eindruck zu geben, nach welchen Kriterien diese
Verteidigungsagentur arbeiten wird und was nach Ansicht der Mächtigen
in der EU unter Sicherheitspolitik zu verstehen ist, zitiere ich
einen Satz aus einem Papier einer Denkfabrik der EU, des "Instituts
für Sicherheitsstudien", das jedermann im Internet nachlesen
kann. [1) Institut for Security Studies, kurz ISS: http://www.iss-eu.org/chaillot/wp2004.pdf]
Ich bitte um ungeteilte Aufmerksamkeit: "Die Umwandlung (!)
europäischer Streitkräfte von der Landesverteidigung
(!) in Richtung Intervention und Expeditionskriegszügen (!)
ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine effektive europäische
Sicherheitsstrategie."
Europäische Expeditionskriegszüge? Als ich dieses Wort
zum ersten Mal las, dachte ich spontan, da müsse es sich
um einen Übersetzungsfehler handeln. Ich habe sogleich in
mehreren Wörterbücher nachgeschaut, habe aber leider
keine sympathischere Bedeutung für "expeditionary warfare"
gefunden. So steht es im englischen Originaltext. Und wer die
Analysen der europäischen Sicherheitsdenker genauer unter
die Lupe nimmt, dem bleiben nur wenig Zweifel, dass das genau
so gemeint ist, wie es geschrieben steht. Denn – ein weiteres
Zitat aus dem genannten Papier: "Europa kann seine Verteidigungspolitik
nicht auf der Annahme aufbauen, dass es nicht größere
militärische Herausforderungen im Mittleren Osten gibt, die
von der gleichen oder sogar einer größeren Dimension
als der Golfkrieg von 1990/1991 sind."
Hier werden Szenarien erkennbar, auf die wir uns einzustellen
haben.
An dieser Stelle drängt sich die Frage nach der demokratischen
Kontrolle solcher kriegerischen Planungen auf. Die EU-Verfassung,
so wird von ihren Befürwortern jedenfalls euphorisch behauptet,
bringe ja eine enorme Ausweitung der Rechte des Europäischen
Parlamentes, dem demokratischen Element der EU. Schauen wir also,
wie die Mitbestimmungsrechte des EU-Parlamentes bei Fragen der
"Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" in
der Verfassung geregelt sind.
Im Artikel I-40 Absatz 8 heißt es: "Das Europäische
Parlament wird zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden
Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
regelmäßig gehört. Es wird über ihre Entwicklung
auf dem Laufenden gehalten." Und im Artikel III-304 wird
ein bislang unbestrittenes rechtsstaatliches Prinzip geradezu
auf den Kopf gestellt: "Der Außenminister der Union
hört und unterrichtet das Europäische Parlament".
Und er "achtet darauf, daß die Auffassungen des Europäischen
Parlaments gebührend Berücksichtigung finden."
Mit anderen Worten: Das Parlament, die legislative Gewalt, hat
demnach gerade einmal unverbindliche Anhörungsrechte, entscheiden
tut allein die Exekutive, letztlich also ein winzig kleines Gremium,
das zumeist hinter verschlossenen Türen tagt. Und dem Außenminister
der Union wird es eigener Beurteilung überlassen, die Meinung
des Parlamentes zu berücksichtigen oder auch nicht.
Von Mitentscheiden kein Wort. So gut – besser gesagt: so
schlecht – ist es um die demokratische Mitbestimmung und
Kontrolle bei der so lebenswichtigen Außen- und Sicherheitspolitik
der Union bestellt. Offenbar wollten die Mächtigen in der
EU es nicht riskieren, dass das Europäische Parlament womöglich
aufwendig geplante Militärinterventionen in letzter Minute
durch eine Abstimmung zu Fall bringen kann. Das Risiko, dass das
EU-Parlament einen Kriegsbeschluss jemals ablehnen würde,
wäre zwar denkbar gering, denn es wird ja von den großen
Fraktionen beherrscht. Und die haben bislang ja noch immer darauf
gehört, was man ihnen vorgesagt hat. Aber das könnte
sich, mindestens theoretisch, ja einmal ändern. Daher: sicher
ist sicher; Anhörung ja, Mitbestimmung nein.
Wie sehr die Autoren der Verfassung bemüht waren, den Machthabern
in der EU auch ansonsten von niemandem bei der Planung und Durchführung
von militärischen Interventionen in die Suppe spucken zu
lassen, wird auch daran erkennbar, wie die EU-Verfassung mit der
UNO und deren Organen umgeht. Die UNO, konkret der UNO-Sicherheitsrat,
hatte bis vor kurzem unbestritten das alleinige Recht, militärische
Interventionen zu genehmigen oder zu verbieten. Beim Nato-Krieg
gegen Jugoslawien im Jahre 1999 wurde diese so segensreiche Völkerrechtsbestimmung
zum ersten Mal gebrochen, und auch der US-Krieg gegen den Irak
war bekanntlich völkerrechtswidrig. Den Mächtigen dieser
Welt, allen voran den USA, ist eine mächtige UNO bekanntlich
längst ein Dorn im Auge.
Wie aber hält es die "Friedensmacht EU" mit dem
Völkerrecht, konkret mit dem auch heute noch mächtigen
– besser gesagt: lästigen – UNO Sicherheitsrat?
Hat sie sich ins Stammbuch, sprich: in ihre Verfassung, geschrieben,
dass die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates unbedingt und
ausnahmslos anerkannt werden, und dass sie alles in ihrer Macht
stehende tun wird, dass sich auch alle anderen Staaten, auch die
USA, daran halten?
Die Antwort auf diese Frage ist gleichzeitig ein Lehrbeispiel
dafür, wie die Verfassung mit allen heiklen Fragen umgeht,
nämlich sich in wunderschönen Formulierungen zu nichts
zu verpflichten.
Ich bitte wieder um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Der Artikel
I-3 (4) der EU-Verfassung lautet so: Die Union "leistet einen
Beitrag [...] zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des
Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze
der Charta der Vereinten Nationen". Das klingt doch wirklich
gut, wirklich unmißverständlich. Würde man meinen,
doch es klingt leider nur so.
Ganze zwei Worte sind es, die aus dem so prächtig klingenden
Artikel eine wertlose Leerformel machen: Indem nicht etwa, was
doch naheliegend wäre, "die strikte Einhaltung der Charta
der Vereinten Nationen" festgeschrieben wird, sondern ausdrücklich
die "Einhaltung der Grundsätze der Charta", werden
alle andere Teile der UNO-Charta explizit ausgenommen. So auch
die Rechte des UNO-Sicherheitsrates, der in der gesamten EU-Verfassung
nur in ganz anderen, in irrelevanten Zusammenhängen Erwähnung
findet. Die Einfügung dieser beiden Worte in den Verfassungsartikel
macht in der Tat nur dann Sinn, wenn es Absicht der EU ist, mit
den USA als Weltpolizist gleichziehen, der sich um den UN-Sicherheitsrat
nicht zu kümmern gedenkt.
Das bedeutet: Wenn die EU jemals ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates
"Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung"
[III-309 (1)] außerhalb ihres eigenen Territoriums [I-41
(1)] durchführen sollte, so würde sie zwar fraglos die
UNO-Charta brechen, also völkerrechtswidrig handeln; dieser
Völkerrechtsbruch wäre aber durch die EU-Verfassung
gedeckt!
Vielleicht denkt der eine oder die andere von Ihnen nun, dass
all das ja vielleicht wirklich nicht schön sei, aber doch
wenigstens mit Österreich nichts zu tun habe. Österreich
ist doch neutral, ist also von vornherein fein heraus, wenn es
ums Kriegführen geht.
Leider ist das ganz und gar nicht der Fall. Der Artikel I-16,
Absatz 2 lautet so: "Die Mitgliedstaaten unterstützen
d
ie Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv
und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen
Solidarität und achten das Handeln der Union in diesem Bereich.
Sie enthalten sich jeder Handlung, die den Interessen der Union
zuwiderläuft oder ihrer Wirkungskraft schaden könnte."
Und der Artikel I-40, Absatz 3, lautet so: "Die Mitgliedstaaten
stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten
als Beitrag zur Verwirklichung der vom Ministerrat festgelegten
Ziel zur Verfügung." (Art. I-40, 3)
Man muss das schon drei mal lesen, um es wirklich zu glauben:
Alle Staaten, ob neutral oder nicht, haben nach Inkrafttreten
der Verfassung die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik"
der Union vorbehaltlos zu unterstützen und dem Ministerrat
ihre zivilen und militärischen Fähigkeiten zur Verfügung
zu stellen. Der Salzburger Völkerrechtsprofessor Dr. Michael
Geistlinger stellte zu diesen Artikeln der EU-Verfassung folgendes
fest: Mit dem "Inkrafttreten des Verfassungsvertrages ist
Österreich nicht mehr zuständig, immerwährend neutral
zu sein oder neutral sein zu wollen." Doch die führenden
Leute aller unserer Parteien behaupten ungeniert, Österreichs
Neutralität sei mit der EU-Verfassung kompatibel.
Neulich hatte ich das Vergnügen, mich mit einem bekannten
Dornbirner Anwalt, einem Verfassungsbefürworter, darüber
zu unterhalten. Ich hielt ihm die Problematik vor, worauf er leicht
erstaunt reagierte: Das sei doch, so seine fast schon mitleidsvoll
klingende Antwort, eine reichlich naive Ansicht. Natürlich
seien EU-Verfassung und Neutralität nicht vereinbar, aber
die Neutralität sei ja sowieso klinisch tot; das aber nicht
erst mit Inkrafttreten der EU-Verfassung, sondern de facto schon
seit dem EU-Beitritt Österreichs vor zehn Jahren. Das hätten
wir uns eben früher überlegen müssen.
Ich konnte ihm im Prinzip leider nicht widersprechen: In der Tat,
so wissen wir heute, hat der EU-Beitritt Österreichs eine
Kettenreaktion ausgelöst, die zwar bei einem unbedingten
Bekenntnis zur Neutralität noch immer rückgängig
zu machen wäre, die aber aufgrund der Willensbildung in Österreichs
Parteien ganz automatisch, ja zwangsläufig abgelaufen ist
und auch weiterhin zwangsläufig vor sich geht.
Erinnern wir uns: Im Vorfeld der Volksabstimmung über Österreichs
EU-Beitritt vor elf Jahren am 12. Juni 1994 war die Frage der
Neutralität Österreichs für viele ein ganz maßgebliches
Entscheidungskriterium. Auch für mich. Ich war zwar stets
ein Freund eines politischen Zusammenwachsens in Europa und ich
bin es im Prinzip noch heute; aber dafür die Neutralität
aufzugeben, das kam für mich nie in Frage. Denn nur eine
konsequente Neutralitätspolitik bietet wenigstens eine Chance,
nicht in neue Kriege verwickelt zu werden.
Damals, 1994, hieß es von allen Politikern unisono: "Die
Neutralität bleibt!" Beispielsweise hieß es in
der Kronenzeitung vom 5. Juni 1994, genau eine Woche vor der Volksabstimmung,
in riesigen Lettern schon auf Seite 1: "Außenminister
wehrt sich gegen falsche Behauptungen. MOCK: WARUM DIE NEUTRALITÄT
BLEIBT." Zitiert wird der damalige Außenminister Alois
Mock, den man noch heute gern "Mister Europa" nennt.
Auf den Seiten zwei und drei dieser Ausgabe der Kronenzeitung
finden wir die Überschrift: "Außenminister setzt
sich vom Spitalsbett aus gegen die massiven Vorwürfe der
EU-Gegner zur Wehr". Und in großen Lettern über
zwei Seiten: "Mock: Neutralität bleibt in der EU voll
gewahrt". Im ersten Satz des Textes wird Mock so zitiert:
"Die Neutralität, Teile der Souveränität aufgeben?
Ein totaler Unsinn. [...] Wir werden auch an keinem Krieg teilnehmen."
Und auf die Frage, was denn Österreichs Sicherheitsbeitrag
für die EU sei, antwortet er ebenso präzis wie beruhigend:
"Die EU-Außengrenzen von Tschechien bis Slowenien sichern".
Wie Alois Mock redeten damals alle unsere Staatenlenker; und ihre
Experten dazu. Wir wurden also, wie wir heute sehen, entweder
gnadenlos belogen, oder – was letztlich auf dasselbe hinausläuft
– von Politikern beraten und vertreten, die selbst nicht
wußten, wovon sie redeten.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar Sätze über
die Entwicklung der Neutralität Österreichs sagen.
Am 26. Oktober 1955 beschloss der Österreichische Nationalrat
das Neutralitätsgesetz. Es war das erste Verfassungsgesetz
überhaupt. Dort heißt es: Österreich erklärt
"aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität.
Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln
aufrechterhalten und verteidigen" ... und "in aller
Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und
die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten
auf seinem Gebiete nicht zulassen."
Unmissverständlich – sollte man meinen.
Später kamen noch weitere Gesetze dazu, das Kriegsmaterialgesetz
etwa, das Truppenstationierungsgesetz, und im Jahre 1974 wurde
nicht nur der Bruch, sondern auch die Gefährdung der Neutralität
noch zusätzlich unter Strafe gestellt und mit einer "Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren" belegt.
So steht es im Neutralitätsgefährdungsgesetz, das als
§ 320 ins Strafgesetzbuch eingegangen ist.
Genau 30 Jahre später, im Herbst des letzten Jahres, beschloss
die Österreichische Bundesregierung die Beteiligung Österreichs
an den so genannten "EU-Schlachtgruppen". Diese Schlachttruppen
haben gemäß einer allgemein akzeptieren Definition
des deutschen Verteidigungsminister folgende Aufgabe – Zitat:
"Wenn ein Konflikt in Europa oder außerhalb von Europa
auftritt, dann wo
llten wir schnell eine solche Battle-Group einsetzen."
So Peter Struck im deutschen Bundestag am 23.09.2004. Und wie
Sie vielleicht wissen, sind bereits seit ein paar Wochen fünfhundert
Österreicher in einer solchen "Battle-Group" in
Deutschland stationiert. Und zwar erklärtermaßen als
ein erster Sicherheitsbeitrag Österreichs zur EU.
Damit ist Österreich ohne jeden Zweifel – entgegen
der unmißverständlichen Formulierung in der Bundesverfassung
– sogar schon vor Inkrafttreten der EU-Verfassung einem
Militärbündnis beigetreten. Seine Soldaten sollen demnach
über kurz oder lang wieder Krieg führen müssen,
denn der nächste Konflikt, wo auch immer auf unserem Globus,
wird bestimmt nicht ewig auf sich warten lassen. Erinnern Sie
sich an Alois Mocks Antwort auf die Frage, wo österreichische
Soldaten zum Einsatz kommen werden?
Wie ist das mit dem Strafgesetzbuch zu vereinbaren? Müssen
die Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung nun damit
rechnen, gemäß dem Neutralitätsgefährdungsgesetz
sechs Monate lang oder gar für fünf Jahre ins Gefängnis
zu wandern?
Nein, denn der § 320 des Strafgesetzbuches wurde rechtzeitig
novelliert, und zwar im Jahre 2002, denn damals setzte die EU
die Bildung der "Battlegroups" auf die Tagesordnung.
Wie aber kann man das so eindeutig scheinende Verfassungsgebot,
"in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen"
beizutreten, so abändern, dass man ab sofort eben doch militärischen
Bündnissen beitreten kann? Ganz einfach: Man ließ das
Verfassungsgebot Verfassungsgebot sein, stellte aber klar, dass
die Strafandrohung des § 320 des Strafgesetzbuches dann nicht
gelte, wenn es sich um ein Militärbündnis handle, das
aufgrund des Beschlusses einer internationalen Organisation zustande
gekommen sei. Als internationale Organisationen gelten UNO, NATO,
OSZE und natürlich auch die EU.
Das, meine Damen und Herren, sind Taschenspielertricks. Schlimmer
noch: Ohne Volksabstimmung beschlossen, ist das eine Gesetzesänderung,
die auf einen Bruch der Bundesverfassung hinausläuft. Peter
Pilz, einer der grünen Ex-Pazifisten, erkannte diese Problematik
damals glasklar und kommentierte die Novellierung des § 320
Strafgesetzbuch zutreffend so: "Die Regierung will Straffreiheit
für Verfassungsbruch."
Dass, nebenbei bemerkt, die Grünen heute zu den eifrigsten
Befürwortern der EU-Verfassung und auch der EU-Schlachtgruppen
zählen, disqualifiziert sie grundlegend, das gibt sie der
Lächerlichkeit preis.
Die Novelle des Neutralitätsgefährdungsgesetzes wurde
also im Jahr 2002 beschlossen. Mit ihr wurde nahezu jede Strafandrohung
bei neutralitätsgefährdenden Handlungen straffrei gestellt.
Mit anderen Worten: Wer in Zukunft Krieg führt, also die
Neutralität nicht nur gefährdet, sondern offen bricht,
braucht mit keiner Strafverfolgung mehr zu rechnen.
Was aber ist aus dem Bundesverfassungsgesetz geworden, das ja
über dem Strafgesetzbuch steht und auch ohne Strafandrohung
die Beteiligung an Kriegen, ja schon an Militärbündnissen
unmißverständlich für alle Zeiten ausschließt?
Ganz einfach, auch dieses wurde geändert: im Nationalrat,
und zwar schon im Juni 1998 im Zuge der Beschlussfassung über
den so genannten "Amsterdamer Vertrag"; zwar mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit, aber bekanntlich ohne Volksabstimmung,
ja sogar ohne jede öffentliche Diskussion, gewissermaßen
in einer Nacht- und Nebelaktion. Seit damals ist die Beteiligung
Österreichs an der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik"
der EU verfassungsrechtlich möglich. Mit diesen Änderungen
stellt auch die Beteiligung Österreichs an den EU-Schlachtgruppen
juristisch kein Problem mehr dar.
Wo aber bleibt dann noch wenigstens der Geist der Neutralität,
der immerwährenden, aus dem Jahr 1955? Zunächst einmal
auf dem Papier. Doch das ist bekanntlich geduldig. Aber da gibt
es noch eine für die Parteien offenbar gleichfalls sehr duldsame
Größe: Österreichs Menschen. Wer auch immer eine
Umfrage macht, hartnäckig spricht sich eine deutliche Mehrheit
der Österreicherinnen und Österreicher für die
Beibehaltung der Neutralität aus. Offenbar handelt es sich
dabei um lauter Idioten, denn sie glauben an etwas, was nur noch
auf dem Papier besteht und mit der Wirklichkeit nichts mehr zu
tun hat.
Wie konnte es so weit kommen? Nur eine Antwort drängt sich
auf: Österreichs Politiker haben die Bevölkerung hinters
Licht geführt. Und sie tun das fortwährend. Die ÖVP
hat – immerhin – des öfteren versucht, offen
zu sagen, was sie von der Neutralität hält, nämlich
nichts. Wolfgang Schüssel hat sich bekanntlich seit langem
nach Kräften bemüht, die Neutralität verächtlich
zu machen – man erinnere sich an seine schamlosen Vergleiche
der Neutralität Österreichs mit Lipizzanern und Mozartkugeln.
Und immer wieder betonte er, die ÖVP werde bei dem "Neutralitäts-
und Sicherheitsschwindel nicht mitmachen".
Als die ÖVP schließlich einsah, dass sie damit in der
Öffentlichkeit nicht punkten konnte, ging sie den Weg, den
die SPÖ schon früher eingeschlagen hatte: Neutralität
JA, unbedingt, keine Frage – aber nur in Sonntagsreden,
nicht aber in der politischen und juristischen Realität.
Beide Parteien befürworten im Österreich-Konvent folgerichtig,
die Neutralität im Verfassungsrang zu belassen, und sie bringen
damit zum Ausdruck, was sie den Menschen in Österreich alles
zumuten zu können glauben.
Und auch die Grünen, lange Zeit ehrlich engagiert auf der
Seite der Neutralität, haben mit ihrer enthusiastischen Zustimmung
zur EU-Verfassung mittlerweile ihren Sündenfall erlebt. Der
Vorschlag ihres Sicherheitssp
rechers, des schon zitierten Herrn
Dr. Peter Pilz, in zehn Jahren eine Volksabstimmung über
die Neutralität abzuhalten, zeugt entweder von Perfidie oder
von völliger Ahnungslosigkeit. Frei etwa nach dem Motto:
Jetzt kämpfen wir erst mal ein paar Jahre in den Battle-Groups
mit, und dann stimmen wir über die Neutralität ab. Eine
österreichische Tragikkomödie? Nein, schlicht eine Tragödie.
Hat also die Neutralität als Grundprinzip österreichischer
Außenpolitik keine Chance mehr? Werden demnächst wieder
Österreicher irgendwo auf vermeintliche oder echte Unholde
schießen? Oder ist die Neutralität, die klinisch Tote,
vielleicht doch noch zu neuem Leben zu erwecken? Nach dem Willen
aller etablierten Parteien ist das Match längst gelaufen;
sei es aus Überzeugung oder Dummheit, sei es Unterwürfigkeit
vor den Brüsseler Thronen. Sie beschäftigen sich nur
noch mit der Frage: "Wie sag ich’s meinem Kinde?"
Den Wählerinnen und Wählern, dem Souverän.
Ich habe Ihnen einiges an Informationsmaterial mitgebracht, das
zeigt, dass es in ganz Österreich viele Menschen gibt, die
sich dagegen wehren, und ich will Sie ganz besonders auf die Initiative
der "Werkstatt Friede und Solidarität" hinweisen,
die die Einleitung eines Volksbegehrens zur Erhaltung der Neutralität
begonnen hat. Wenn Ihnen die Neutralität etwas bedeutet,
dann machen Sie da bitte mit und motivieren Sie doch auch andere
dazu.
An dieser Stelle drängt sich die Frage auf, warum eigentlich
so viele Österreicherinnen und Österreicher für
die Beibehaltung der Neutralität eintreten? Ist es dumme
Nostalgie? Oder Bequemlichkeit? Wollen sie gar andere für
sich die Drecksarbeit machen lassen und als Trittbrettfahrer von
einer militärisch starken EU profitieren?
Oder ist es vielleicht doch der tief empfundene Wunsch, nie mehr
in Kriege hineingezogen zu werden? Verbunden mit einem instinktiven
Mißtrauen gegen die Politik und der Überzeugung, dass
Kriege immer irgendwelchen Interessen dienen, und dass diese Interessen
nicht die ihren sind? Spielt vielleicht auch die Überlegung
mit, dass Österreich als neutraler Staat dem Frieden in der
Welt womöglich weit mehr dienen kann, als dies mit Waffengewalt
möglich ist – etwa als Vermittler, als neutraler Boden
für internationale Verhandlungen, als UNO-Polizist?
Was auch immer, das Volk ist der Souverän, es muss –
es müßte – entscheiden. Es darf aber nicht, denn
unsere Parteien haben offenbar Angst vor den Wählerinnen
und Wählern, Angst vor dem Souverän. Und das ist nachvollziehbar.
Es könnte im Zuge einer Volksabstimmung ja doch passieren,
dass sich eine Mehrheit der gebrochenen Versprechen erinnert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich nun hauptsächlich
mit dem Bereich der europäischen Sicherheitspolitik auseinander
gesetzt und mit der Frage, was die EU-Verfassung für Österreichs
Neutralität bedeutet. Ich tat dies, weil mir diese Aspekte
der Verfassung am wichtigsten erscheinen. Sie enthält aber
eine ganze Reihe weiterer Punkte, die für viele ähnlich
brisant sind, und die gleichfalls Stoff für einen ganzen
Abend abgäben. Einige davon will ich hier wenigstens kurz
erwähnen:
Stichwort "Neoliberalismus", im Volksmund mittlerweile
auch "Raubtierkapitalismus" genannt: Schon im Artikel
I-3 ist die Rede vom "Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem
Wettbewerb". Und im Artikel III-292, Absatz 2, lit. e, wird
als Ziel der EU-Außenpolitik definiert, "die Integration
aller Länder in die Weltwirtschaft [...] unter anderem auch
durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse".
Das ist ganz im Sinn des Artikels III-314, wo die "schrittweise
Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr
und bei den ausländischen Direktinvestitionen" als Ziel
der EU definiert ist.
Wie schön das wieder klingt: "freier und unverfälschter
Wettbewerb", "schrittweiser Abbau von Hemmnissen".
Von welchem freien Wettbewerb aber ist da die Rede, angesichts
der gigantischen Konzerne, die heute schon monopolartig alle Märkte
beherrschen? Ist deren bereits heute schon grenzenloser Wettbewerbsvorteil
gegenüber allen Kleinen noch immer nicht genug? Und soll
die Ausbeutung der Dritten Welt, in der eine Milliarde Menschen
chronisch unterernährt dem Hungertod entgegen dämmert
und in der jetzt schon alle sieben Sekunden ein Kind unter zehn
Jahren an den Folgen des Hungers verreckt, noch reibungsloser
vor sich gehen, als es jetzt schon der Fall ist? Es mag ja Zyniker
geben, die einer noch hemmungsloseren Globalisierung das Wort
reden wollen. Das aber im Verfassungsrang festzuschreiben, scheint
mir grotesk.
Ganz auf dieser Linie liegen die Verfassungsbestimmungen, durch
die weiteren Liberalisierungen im Bereich öffentlicher Dienste
Vorschub geleistet wird. Zurecht sehen auch österreichische
Gewerkschafter etwa im Artikel III-122 die Gefahr, dass damit
der Privatisierung solcher öffentlicher Dienstleistungsunternehmungen,
bis hin zum Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen Tür und
Tor geöffnet werden sollen. Die Tendenz in diesen Bestimmungen
ist durchwegs, dass die Entscheidungsmacht von der nationalen
auf die europäische Ebene gehoben wird, wodurch verbindliche
Vereinbarungen à-la GATS über die Köpfe der Betroffenen
hinweg möglich werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihre Aufmerksamkeit
nun schon reichlich in Anspruch genommen, und ich komme schön
langsam zum Schluss. Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte
über die viel gepriesene Charta der Grundrechte der Union
sagen, die vor allem für die Verfassungseuphorie von Johannes
Voggenhuber und so vieler anderer etablierter Politiker verantwortlich
ist.
Zahlreiche Artikel dieses Grundrechtekatalogs sind, so wohlklingend
sie auch sein mögen, nichts als S
and in die Augen, und sie
führen – wenn überhaupt zu irgend etwas –
zu unerfüllbaren Hoffnungen der EU-Bürger; allenfalls
noch zu sinnlosen Rechtsstreitigkeiten. Mehr Rechte und mehr Gerechtigkeit
bedeuten sie nicht.
Das hoch gelobte Recht auf Arbeit etwa, ist in Artikel II-75 der
EU-Verfassung so sichergestellt: "Jede Person hat das Recht
zu arbeiten". Wie schön, niemand darf uns also das Arbeiten
verbieten. Welch revolutionärer Fortschritt! Doch weil das
auch den Verfassungsautoren allzu dünn vorgekommen ist, weil
damit ja noch kein einziger Arbeitsplatz geschaffen wird, verweist
man gern auf Artikel I-3 (3), wo folgender Grundsatz formuliert
ist: "Die Union wirkt auf [...] eine in hohem Maße
wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft (hin), die auf
Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt".
Das klingt schon besser, und da sind sie wieder, die gewohnt schönen
Worte. Wie aber wie sieht es mit der Praxis aus?
Ist es Zufall, dass im Teil III der Verfassung, wo die politischen
Spielregeln festgeschrieben sind, zwar viel von "Preisstabilität",
"Wettbewerb" und "Marktwirtschaft" zu lesen
ist, das Wort "Vollbeschäftigung" aber überhaupt
nicht mehr vorkommt? Ist es Zufall, dass im Politikteil der Verfassung
zwar genau beschrieben wird, mit welchen Strafen ein Mitgliedsstaat
zu rechnen hat, der die strengen Kriterien bei seiner Budgetpolitik
nicht erfüllt, dass aber keinerlei Mindeststandards in Bezug
auf die soziale Sicherheit formuliert werden?
Weitere Beispiele aus dem wohl tönenden Grundrechtekatalog
in Stichworten:
Artikel II-85: "Die Union anerkennt und achtet das Recht
älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges
Leben und auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben."
Dazu erlaube ich mir die Feststellung, dass einem, der die ökonomischen
Voraussetzungen für ein würdiges Leben nicht hat, durch
diesen schönen Passus sicher auch nicht geholfen wird. Und
wer die ökonomischen Voraussetzungen dafür hat, der
braucht diesen Artikel ganz bestimmt nicht.
Artikel II-86: "Die Union anerkennt und achtet den Anspruch
von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung
ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung
und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft." Was aber
– diese Frage drängt sich doch auf – nützt
dieser Artikel einem arbeitslosen Behinderten?
Bei anderen Artikeln muss man sich fragen, ob es wirklich auch
noch eine EU-Verfassung braucht, um für Rechtssicherheit
zu sorgen. Etwa bei Artikel II-65, der "Sklaverei" und
"Zwangsarbeit", "Leibeigenschaft" und "Menschenhandel"
verbietet, oder Artikel II-63, der jedem Menschen "das Recht
auf körperliche und geistige Unversehrtheit" zusichert.
All diese Bestimmungen sind längst geltendes EU-Recht, geregelt
etwa in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten oder der Sozialcharta, und sie sind auch Grundlage
der europäischen Rechtsprechung.
Ich will keineswegs behaupten, dass es schaden könnte, Grundrechte
im Verfassungsrang zu definieren und festzuschreiben. Wenn man
das aber schon tut, dann bitte nicht nur unverbindliche Selbstverständlichkeiten.
Da wäre es eher von Bedeutung gewesen, einige jener Grundrechte
festzulegen, die noch nicht in allen EU-Staaten selbstverständlich
sind. Etwa das Recht der Frauen, allein über ihren Körper
bestimmen zu können. Doch davon findet man im Verfassungstext
leider kein Wort.
In seiner Unverbindlichkeit und vor allem im Kontext mit den militärischen
Bestimmungen der EU-Verfassung erscheint mir der ganze Grundrechtekatalog
mehr als Mogelpackung denn als "demokratischer Quantensprung",
um den wortgewaltigen Johannes Voggenhuber ein letztes Mal zu
zitieren. Und deshalb kann ich dessen Verfassungseuphorie auch
überhaupt nicht teilen. Ich will niemandem Böses unterstellen,
ich weiß, dass viele mit Fleiß und Engagement bei
der Sache waren und sind, aber ich kann mich des Gefühls
nicht erwehren, dass sie sich an den schönen Worten berauschen
und vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen, in dem sie
stehen.
Die EU-Verfassung, das ist mein Resümee, nimmt den Bürgern
Rechte weg und verlagert sie in undurchschaubare und unkontrollierbare
Brüsseler Instanzen; und sie erhöht die Kriegsbereitschaft
und damit die Kriegsgefahr ganz enorm.
Wie Sie alle wissen, haben die Franzosen am vergangenen Sonntag
diesen Bestrebungen einen kräftigen Dämpfer versetzt,
und man darf hoffen, dass die Holländer heute noch eines
drauf gesetzt haben. Ich sehe das natürlich mit großer
Befriedigung, denn es zeigt, dass auch massivste Schwindelpropaganda
nicht immer durchkommt. Und es eröffnet den Verfassungskritikern
neue Spielräume. Ich warne aber davor, diese Entwicklung
überzubewerten. Denn an der Interessenlage derjenigen, die
uns den vorliegenden Verfassungstext beschert haben, hat sich
durch das französische Nein selbstverständlich gar nichts
geändert. Den Mächtigen in Europa geht es in erster
Linie darum, weltweit ihre Geschäfte auszubauen und abzusichern.
Notfalls mit Waffengewalt.
Bleiben wir wachsam! Setzten wir uns dagegen zur Wehr!
Anhang: Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten, Stand 31. Mai
2005:
Litauen 11.11.04 im Parlament: 84 JA, 4 NO, 3 Enth.
Ungarn 20.12.04 Parlament: 304 JA, 9 NO
Spanien 20.02.05 Referendum; 78 % JA; 18.05. im Parlament ratifiziert
Italien 25.01. + 06.04.05 im Parlament: 217 JA, 16 NO
Slowenien 01.02.05 im Parlament: 79 JA, 4 NO, 7 Enth.
Griechenland 19.04.05 im Parlament: 268 JA, 17 NO, 15 Enth.
Slowakei 11.05.05: Parlament: 116 JA, 27 NO
Belgien 19.05.05 im Parlament: 118 JA, 18 NO, 1 Enth.); Regionalparl.
fehlen noch
Österreich 11.05.05 einstimmig JA (25.05.05: BR: 3 No)
Deutschland 12. + 27. Mai im Parlament: 569 JA, 23 NO, 2 Enth.
Frankreich 29.05.05: Referendum 54,9 % NO
Niederlande 01.06.05 Referendum; Umfragen: NO
Zypern 30.06.05: Parlamentsabstimmung, voraussichtlich JA
Luxemburg 10.07.05 Volksbefragung, anschl. Parlament
Malta Juli 2005: Parlament, voraussichtlich JA
Dänemark 27.09.05 Volksabstimmung, unsicher
Polen 25.09.05: Referendum 50:50
Portugal 2. oder 9. Oktober 2005: Referendum
Schweden Dezember 2005 (voraussichtl.) Parlamentsabstimmung, Resultat
unsicher
Finnland Dezember 2005 oder Januar 2006 Parlamentsabstimmung
Irland Voraussichtlich Referendum 2006; (über Nizza: zwei
mal abgestimmt)
Tschechien Noch nicht entschieden: Volksabstimmung oder nicht;
Resultat unsicher
Estland Noch nicht entschieden; wahrscheinlich Volksabstimmung
Lettland Parlamentsabstimmung; Termin unbekannt
England Referendum 2006 vorgesehen, aber nach Frankreichs NON
sehr unsicher